Diebestour mit Champagner und Cognac endet in Feldkirch

Zwei Männer wollten sich mit gestohlenen Champagner- und Cognacflaschen bereichern. Einer von ihnen wurde nun verurteilt.
Oberwart, Bruck an der Mur und letztlich Bludenz: Zwei Männer sollen im Spätsommer und Herbst 2024 eine Rundreise der anderen Art gemacht haben. An all diesen Orten stahlen sie laut Anklage Champagner- oder Cognacflaschen, um diese weiterzuverkaufen. Teilweise betrugen die Warenwerte über 1000 Euro. Einer der beiden Männer wurde bereits letztes Jahr verurteilt, der zweite sitzt nun vor Gericht.
Gewalttat im Fokus
Das Hauptaugenmerk liegt auf dem letzten Vorfall: Bei diesem soll der 45-jährige Angeklagte eine Mitarbeiterin der Lokalität gestoßen haben, die ihn auf frischer Tat erwischte. Stimmen die Vorwürfe, wäre die Tat als räuberischer Diebstahl einzustufen.
Bei seiner Einvernahme gesteht der Angeklagte fast alles. Allein beim fraglichen letzten Vorfall bestreitet er einerseits die Gewaltanwendung, andererseits den Diebstahl. Diesen habe sein Komplize begangen. Er selbst habe den inzwischen Verurteilten nur begleitet. Geflüchtet seien sie gemeinsam.
Eine Zeugin wird einvernommen – das vermeintliche Opfer der Gewalt. Sie sagt, dass der Angeklagte sich losgerissen habe, als sie ihn festzuhalten versuchte. Der Komplize habe sie an der Schulter gestoßen. Ansonsten spricht sie aus Angst etwas Falsches zu sagen, nicht viel.
Das Urteil
Wie Staatsanwalt Marco Mazzia bemerkt, müsse eine “erhebliche Gewalteinwirkung” erfolgt sein, damit die Tat als räuberischer Diebstahl gilt. Ob diese vorhanden ist, obliege der Einschätzung der Gerichts.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer spricht den Angeklagten des gewerbsmäßigen Diebstahls schuldig. Über den Angeklagten wird eine Freiheitsstrafe von 17 Monaten und zwei Wochen verhängt. Mildernd wirkt das reumütige Geständnis. Einschlägige Vorstrafen werden erschwerend erachtet. Angesichts dieser sei auch keine teilbedingte Strafnachsicht möglich.
Der Angeklagte nimmt das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.