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Hitler verherrlicht, Justiz mit Bomben und Amok gedroht: Urteil gefallen

06.07.2026 • 11:42 Uhr
Hitler verherrlicht, Justiz mit Bomben und Amok gedroht: Urteil gefallen
Der Angeklagte vor dem Geschworenengericht in Feldkirch. Frick

Ein 41-Jähriger muss sich vor dem Schwurgericht verantworten. Die Vorwürfe umfassen Wiederbetätigung und massive Drohungen gegen Richter, Staatsanwälte, Polizei und Rettung.

“Ich habe das Gefühl, da sitzt heute ein anderer Mensch.” Laut Staatsanwältin Konstanze Erath haben Alkohol- und Medikamentensucht am Angeklagten eindeutige Spuren hinterlassen. Auf einem Video im Akt sehe er noch ganz anders aus.

Faszination für Adolf Hitler

Die Anklage ist umfangreich: Der 41-jährige Mann soll Richtern, Staatsanwälten, Polizisten, Rettungskräfte und der Allgemeinheit in Tirol gedroht haben. Er werde Amokläufe verüben, die fraglichen Personen erschießen, bombardieren, sie auf andere Weise töten. Habe der 41-Jährige zunächst noch bei Einsatzkräften angerufen, habe er später E-Mails geschrieben und sich bei Drohung gefilmt. Wiederholt habe er damit etwas bezwecken wollen, zum Beispiel eine Haftstrafe verhindern.

Der Grund, warum der Angeklagte vor einem Schwurgericht sitzt, ist jedoch ein anderer. Im Laufe der Zeit soll er eine Faszination für Adolf Hitler entwickelt haben. Der Angeklagte habe die Meinung vertreten, es würde ihm besser gehen, wenn Hitler noch an der Macht wäre. Zudem habe er sich gewünscht, dass das Konzentrationslager Mauthausen mit “einer großen Party” wiedereröffnet werden solle.

“Das überschreitet nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks, sondern das ist schlichtweg strafbar”, beschließt die Staatsanwältin, nachdem sie Auszüge aus den E-Mails des Angeklagten vorgelesen hat.

Freiwillige Rückkehr

Verteidiger Daniel Wolff stimmt den Ausführungen der Staatsanwaltschaft weitestgehend zu. Er habe mit seinem Mandanten die Vorwürfe aufgearbeitet. Dieser bereue seine Taten, obwohl er sich an diese weitestgehend nicht erinnern könne. Alle Taten stehen auch vor dem Hintergrund einer schwierigen Lebenssituation. Einen Punkt betont Wolff besonders: Der Angeklagte sei zwischenzeitlich in Thailand gewesen. “Man hätte ihn vermutlich ein Leben lang nicht erwischt”, erklärt Wolff. Stattdessen sei sein Mandant freiwillig zurückgekehrt, habe dies sogar vorab angekündigt.

Der Gerichtssachverständige Reinhard Haller bewertet, dass der Angeklagte bei der Tatbegehung eingeschränkt, aber noch zurechnungsfähig gewesen sei. Er verweist auf eine infektiöse Erkrankung des Mannes, welche sich auch auf das Gehirn auswirke. Einer Therapie in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher misst Haller Erfolgschancen bei.

Der 41-Jährige selbst bekennt sich zu allen Vorwürfen schuldig. In seiner Einvernahme klärt er über die von seinem Verteidiger angesprochenen Lebensumstände und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten nochmals auf.

Eindeutiges Urteil

Nach rund einer Stunde Beratungszeit lautet der Wahrspruch der Geschworenen in fast allen Punkten: Schuldig. Allein zu einem Vorkommnis wird der Angeklagte freigesprochen: Er drohte jemanden zu töten, indem er einen Elefanten unter Strom abrichtet und auf die Zielperson hetzt.

Der Vorsitzende Theo Rümmele verkündet, dass über den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten verhängt wird. Eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher erfolgt aufgrund der langen Haftdauer nicht.

Mildernd wirken das reumütige Geständnis, durch welches wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen wurde, dass Taten teilweise beim Versuch blieben und die verminderte Zurechnungsfähigkeit. Erschwerend stehen demgegenüber mehrere Delikte und die Wiederholung derselben Taten, vier einschlägige Vorstrafen sowie die Tatbegehung während offener Probezeiten und anhängiger Verfahren.

Das Urteil ist rechtskräftig.