Maria Ebene: Klagender Ex-Primar wollte eine Viertelmillion Euro – so viel hat er bekommen

Rechtsstreit zwischen Stiftung Maria Ebene und ehemaligem ärztlichen Leiter des Suchtkrankenhauses endete mit Vergleich. Bischof Benno Elbs und Landesrätin Martina Rüscher mussten somit nicht mehr als Zeugen aussagen.
Eigentlich hätten am vergangenen Montag und am gestrigen Dienstag prominente Zeugen vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch aussagen sollen. Landesrätin Martina Rüscher (ÖVP) und Bischof Benno Elbs als stellvertretender Präsident des Stiftungskuratoriums waren bereits geladen. Doch dazu kam es nicht mehr. Der Arbeitsprozess zwischen der Stiftung Maria Ebene und dem früheren Primar des Suchtkrankenhauses Maria Ebene, Philipp Kloimstein, wurde kurzfristig abgesagt. Der Grund: Die Streitparteien einigten sich in der Vorwoche auf einen Vergleich. Damit endet ein Verfahren, in dem Kloimstein ursprünglich knapp 245.000 Euro von der Stiftung verlangt hatte.
Interne Querelen
Dem Rechtsstreit waren monatelange Querelen vorausgegangen. Kloimstein wollte nach eigenen Angaben Reformen umsetzen, sah sich dabei intern jedoch ausgebremst. Er machte geltend, mit dem damaligen Stiftungspräsidenten eine einvernehmliche Auflösung seines Dienstverhältnisses vereinbart zu haben. Bestandteil dieser mündlichen Vereinbarung seien ein Jahresgehalt als Abgangsentschädigung sowie die Auszahlung offener Urlaubsansprüche gewesen.
Für den Fall, dass das Gericht hingegen von einer Dienstgeberkündigung ausgegangen wäre, verlangte Kloimstein hilfsweise eine Kündigungsentschädigung von rund 158.000 Euro. Die Stiftung bestritt diese Darstellung vehement. Sie argumentierte, das Dienstverhältnis sei durch eine Kündigung des Dienstgebers beendet worden.
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Im Arbeitsprozess, der im November des vergangenen Jahres startete, hätte deshalb geklärt werden sollen, wie das Arbeitsverhältnis tatsächlich endete, ob es eine einvernehmliche Auflösung gab und ob für eine solche Vereinbarung ein Beschluss des Stiftungskuratoriums notwendig gewesen wäre. Zu diesen Fragen hätten unter anderem Elbs und Rüscher als Zeugen ausgesagt.
Zwei Monatsentgelte
Wie Stiftungspräsident Manfred Brunner am Dienstag auf Anfrage der NEUE bestätigt, konnte eine Einigung erzielt werden. Die vereinbarte Summe liegt dabei deutlich unter der ursprünglichen Forderung. „Wie öffentlich bekannt forderte Dr. Kloimstein zirka ein Jahresgehalt beziehungsweise etwas weniger als 250.000 Euro. Eine Forderung, die wir in dieser Höhe und vor allem im Sinne eines sorgsamen Umgangs mit unserem Budget nicht akzeptieren konnten“, erklärt Brunner. Letztlich hat sich die Stiftung mit dem ehemaligen ärztlichen Leiter auf rund zwei Monatsentgelte gemäß der Gehaltsordnung für Primare im Vorarlberger Landesbediensteten-Gesetz geeinigt.
Zur Erklärung: Als Monatsentgelt gilt dabei nicht nur das Grundgehalt, sondern auch die aliquoten Sonderzahlungen wie Urlaubs und Weihnachtsgeld. Legt man die ursprünglich eingeklagte Summe als Berechnungsgrundlage zugrunde, ergibt sich daraus eine mögliche Vergleichszahlung von rund 41.000 Euro. Die tatsächliche Summe nannte die Stiftung nicht.
Für die Stiftung sei der Vergleich auch wirtschaftlich die vernünftigere Lösung gewesen, sagt Brunner. „Ein fortgesetzter, längerer Rechtsstreit über die Instanzen, mit einem für die Stiftung verbundenen Prozesskostenrisiko und großem Zeitaufwand wäre jedenfalls deutlich teurer gekommen.“ Für die Stiftung Maria Ebene sei das Thema damit abgeschlossen, so der Präsident.
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Weitere Klagen und Prozesse
Mit dem Vergleich ist allerdings nur eines von mehreren arbeitsrechtlichen Verfahren beendet. Weiterhin laufen mehrere Arbeitsprozesse rund um die zur Stiftung gehörende Therapiestation Carina in Feldkirch-Tisis. Dort haben sowohl der ehemalige therapeutische Leiter als auch seine frühere Stellvertreterin mehrfach gegen ihre Kündigungen geklagt. Die Stiftung begründete die Trennung der Paarbeziehung innerhalb der Stationsleitung, die aus fachlicher und organisatorischer Sicht nicht mehr vertretbar gewesen sei. Die beiden ehemaligen Mitarbeiter weisen das zurück. Sie behaupten, wegen kritischer Hinweise auf Missstände gekündigt worden zu sein. Außerdem seien die Kündigungen sozialwidrig.