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Mehr als 30 Fahrräder gestohlen, 125.000 Euro Schaden: Wer war der Auftraggeber?

13.07.2026 • 11:48 Uhr
Mehr als 30 Fahrräder gestohlen, 125.000 Euro Schaden: Wer war der Auftraggeber?
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. NEUE

Nach der Verurteilung eines Seriendiebs musste sich nun jener Mann vor Gericht verantworten, der ihn laut Anklage zu 32 Fahrraddiebstählen in Vorarlberg und Oberösterreich angestiftet haben soll.

„Haarsträubend“ nannte Staatsanwalt Marco Mazzia die Verantwortung des Angeklagten – und auch dem Zeugen glaubte er kein Wort. Laut Anklage soll der 38-jährige Ungar einen Landsmann dazu bestimmt haben, Ende 2024 und Anfang 2025 mehr als 30 hochwertige Fahrräder und E-Bikes aus Kellerabteilen in Bregenz, Dornbirn und weiteren Orten in Vorarlberg sowie in Vöcklabruck zu stehlen. Der Schaden beträgt rund 125.000 Euro, wobei mehrere Fahrräder sichergestellt werden konnten.

“Mich muss niemand anstiften”

Der einzige Zeuge war wegen der Diebstahlsserie erst im Dezember zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Damals hatte er erklärt, er sei im Auftrag des nunmehr Angeklagten nach Vorarlberg gereist, um hochwertige Fahrräder zu stehlen. Vor Gericht klang vieles plötzlich anders. „Ich bin ein Dieb, mich muss niemand anstiften“, sagte der 34-Jährige. Zuhause habe er schließlich auch gestohlen. Der nun Angeklagte habe nur gesagt: „Warum stiehlst du zu Hause, wenn es im Ausland viel wertvollere Sachen gibt?“ Ein Auftrag sei das aber nicht gewesen.

Der 38-jährige Angeklagte, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde und einschlägig vorbestraft ist, bestritt sämtliche Vorwürfe. Er habe den Zeugen 2024 in Budapest kennengelernt. Dieser habe ihm 120 Euro geschuldet. Deshalb habe man sich in Bregenz und später in Vöcklabruck getroffen. Dass an genau diesen Orten Fahrräder gestohlen wurden, sei Zufall.

Überwachungskamera

Im Gerichtssaal wurden Aufnahmen einer Überwachungskamera abgespielt. Darauf ist zu sehen, wie mehrere Männer immer wieder Fahrräder zu einer Lagerhalle bringen. Einmal ist auch der Angeklagte zu erkennen. Seine Erklärung. Sein Freund habe ihn gebeten, gekaufte Fahrräder nach Ungarn zu transportieren. Vom Diebstahl habe er nichts gewusst.

Der Richter hielt dem Zeugen seine früheren Aussagen vor. Bei Polizei und Gericht hatte dieser mehrfach angegeben, der Angeklagte habe die Diebstähle organisiert, Werkzeug beschafft und ihm die Tilgung seiner Schulden versprochen. Nun räumte der Zeuge zwar ein, Schulden beim Angeklagten gehabt zu haben. Einen Auftrag habe es aber nie gegeben. Warum er ihn früher belastet habe? „Vielleicht, dass ich besser davonkomme.“

Für Staatsanwalt Mazzia änderte das nichts. Der Zeuge habe den Angeklagten in vier Einvernahmen übereinstimmend belastet und versuche nun offensichtlich, ihn wieder „rauszuboxen“. Die Verantwortung des Angeklagten sei „haarsträubend“. Selbst wenn man der neuen Version des Zeugen folge, sei der Tatbestand der Beitragstäterschaft erfüllt. Die Verteidigung hielt dagegen, die Anklage stütze sich ausschließlich auf die Aussagen eines Mannes, der sich nachweislich widersprochen habe. Objektive Beweismittel wie Nachrichten oder andere Belege für eine Anstiftung gebe es nicht. Im Zweifel sei der Angeklagte freizusprechen.

Mehr als 30 Fahrräder gestohlen, 125.000 Euro Schaden: Wer war der Auftraggeber?
Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen. NEUE

Das Urteil

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Thomas Wehinger schenkte den Angaben des Angeklagten und des bereits verurteilten Seriendiebs keinen Glauben. Dieser habe im Prozess erkennbar versucht, den Angeklagten zu schützen und in ein besseres Licht zu rücken. Dass der Angeklagte von gekauften Fahrrädern ausgegangen sein will, der Zeuge aber selbst von gestohlenen Rädern sprach, sei ebenso wenig nachvollziehbar wie die Darstellung des Angeklagten, gemeinsam mit dem Zeugen lediglich zufällig nach Österreich gereist zu sein. Zudem stellte der Richter die Frage, warum der Zeuge den Angeklagten in vier Einvernahmen als Auftraggeber belastet haben sollte, wenn dies nicht der Wahrheit entsprochen hätte. Nach Ansicht des Gerichts sprechen gerade seine früheren Aussagen für ihre Glaubwürdigkeit. Auch die Aufnahmen der Überwachungskamera sprechen laut Gericht für sich.

Der 38-Jährige wurde wegen Bestimmung zum schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Zudem widerrief das Gericht einen offenen Strafrest von zehn Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei der Strafbemessung wertete der Senat als mildernd, dass ein Teil der Fahrräder sichergestellt werden konnte. Erschwerend fielen die einschlägige Vorstrafe, der rasche Rückfall, die nach Ansicht des Gerichts bestimmende Rolle des Angeklagten sowie die Tatbegehung während offener Probezeit ins Gewicht. Der Strafrahmen reichte von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.