Lokal

Von der Selbständigkeit auf die Anklagebank

06.08.2026 • 16:00 Uhr
Von der Selbständigkeit auf die Anklagebank
Der Angeklagte sieht sich zwei Vorwürfen gegenüber. NEUE/Frick

Ein 47-Jähriger soll als Drittschuldner Geld vorenthalten haben. Darüber hinaus soll er seine Frau verletzt haben.

“Selbständigkeit kommt nicht mehr in Frage”, stellt der 47-jährige Angeklagte klar. Elf Jahre lang sei er selbständig gewesen, habe immer alles pünktlich und ordnungsgerecht bezahlt. Doch ungefähr ab April 2024 soll das nicht mehr der Fall gewesen sein. Dort sei er in Not geraten. Nun muss er die Konsequenzen für seine daraus resultierenden Taten tragen.

Drittschuldner

Er soll einer Person Lohnbestandteile vorenthalten und selbst verwendet haben. Diese hätte jene Person dem Finanzamt überweisen müssen. Somit nahm der Angeklagte die Rolle eines Drittschuldners ein. Somit sollen dem Finanzamt Ansprüche vorenthalten worden sein.

Vor Gericht bekennt sich der Angeklagte schuldig. Er sei zwar davon ausgegangen, dass eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Finanzamt und seinem Gläubiger bestehe. Nichtsdestotrotz übernimmt er die Verantwortung für seine Taten. “Es tut mir leid, dass ich nicht ans Finanzamt abgeliefert habe.”

Ehestreit

Der zweite Anklagepunkt betrifft eine Auseinandersetzung des 47-Jährigen mit seiner Gattin. Er soll diese im Streit angegriffen und verletzt haben. Die Verteidigung erklärt, dass das Scheidungsverfahren bevorstehe. Für dieses wolle sich die Gattin einen Vorteil verschaffen. Es habe eine Auseinandersetzung gegeben, wo beide Beteiligten ihr Gegenüber körperlich attackierten. Auch in diesem Punkt zeigt sich der Angeklagte geständig. Nicht jedes Detail sei korrekt, wie von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, doch im Wesentlichen sei es so.

Der ehemalige Unternehmer ist bislang unbescholten. Richter Alexander Wehinger sieht die Voraussetzungen für ein diversionelles Vorgehen gegeben. Er unterbreitet dem Angeklagten folgendes Angebot: 720 Euro muss dieser ans Gericht bezahlen, 1500 Euro Teilschadenswiedergutmachung an seinen ehemaligen Mitarbeiter. Der Angeklagte nimmt das Angebot an.

“So eine Diversion ist nicht selbstverständlich”, erklärt der Richter. “Es war eine einmalige Sache”, betäuert der Angeklagte abschließend.