Spielsüchtiger Betrüger muss ins Gefängnis

Der 50-jährige Angeklagte sitzt bereits eine 30-monatige Haftstrafe ab. Wegen neuer Betrügereien und einer gefälschten Überweisungsbestätigung wurde er nun am Landesgericht Feldkirch erneut verurteilt.
Er ist spielsüchtig und wollte nach eigenen Angaben nach außen den Eindruck erwecken, Geld zu haben. Dafür kaufte sich der 50-jährige Österreicher teure Sachen. Sieben einschlägige Vorstrafen weist er bereits auf. Derzeit sitzt er in der Justizanstalt Simmering eine 30-monatige Freiheitsstrafe ab. Nun kommen weitere drei Jahre Haft dazu.
Schuldig bekannt
Vor dem Landesgericht Feldkirch bekannte sich der Mann des schweren gewerbsmäßigen Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig. Laut Anklage hatte er zwischen März 2024 und April 2025 einen Mann dazu gebracht, ihm mehrere Darlehen in einer Gesamthöhe von 76.400 Euro zu gewähren. Dabei soll er wahrheitswidrig vorgegeben haben, rückzahlungsfähig und rückzahlungswillig zu sein. Um eine – tatsächlich nicht erfolgte – Rückzahlung von 28.250 Euro zu belegen, soll der Angeklagte zudem das Lichtbild einer gefälschten Überweisungsbestätigung verwendet haben.
Warum er das getan habe, wollte Staatsanwalt Richard Geschwendter wissen. „Ich bin spielsüchtig“, antwortete der 50-Jährige. Rund 50.000 Euro habe er verzockt. Außerdem habe er sich teure Sachen gekauft, um den Schein zu wahren, Geld zu haben.
Urteil
Die Verteidigung verwies auf das volle Geständnis und darauf, dass der Angeklagte ein weiteres Faktum eingeräumt habe. Sie ersuchte um eine „allerletzte Chance“, ein mildes Urteil und darum, von einem Widerruf abzusehen.
Richter Alexander Wehinger verwies in der Urteilsbegründung auf sieben einschlägige Vorstrafen, den raschen Rückfall und die offene Probezeit. Aufgrund der Rückfallvoraussetzungen betrug der Strafrahmen bis zu viereinhalb Jahre Haft. Mildernd wertete das Gericht das Geständnis. Der 50-Jährige wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich widerrief das Gericht zwei noch offene Monate aus einer früheren bedingten Entlassung. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.