Blutiger Streit ums Geld: Schläge mit Eisenstange

Ein Vater und seine beiden Söhne wollten ausstehendes Geld einfordern. Das Treffen endete mit Verletzungen und einem Strafverfahren wegen mehrerer Delikte. Das Gericht verhängte auch Haftstrafen.
Wie so oft ging es ums Geld. Die Schwiegertochter des Erstangeklagten hatte für einen Mann mit mehreren Wohnungen Putzarbeiten erledigt. Bei der Bezahlung war offenbar noch etwas offen. Um das Geld einzufordern, fuhr der 52-Jährige im Jänner gemeinsam mit seinen beiden Söhnen, Jahrgang 2000 und 2003, zu dessen Wohnhaus im Unterland.
Nach Überzeugung des Schöffensenats blieb es nicht bei der Forderung. Die drei Männer gingen gemeinsam gegen den Wohnungsbesitzer vor. Dabei wurde der Mann geschlagen und verletzt. Laut Anklage erlitt er eine Gehirnerschütterung, eine Platzwunde am Kopf, mehrere Hämatome sowie eine Rissquetschwunde im Gesicht und Verletzungen im Hals-, Schulter- und Brustbereich. Der Drittangeklagte soll zudem mehrfach mit einer Eisenstange auf den Kopf des Mannes geschlagen haben. Auch ein Pritschenwagen und eine Glastür wurden damit beschädigt.
War es tatsächlich eine Eisenstange?
Im Prozess blieb allerdings strittig, womit tatsächlich zugeschlagen wurde. Ein Zeuge berichtete von einer gegenseitigen Schubserei und davon, dass einer der Männer einen Gegenstand aus einem Firmenauto geholt habe. Nach seiner Erinnerung sei es ein Plastikrohr gewesen. Auch die Angeklagten sprachen von einem Plastikrohr. Am Tatort hatten die Polizisten zunächst keine Eisenstange gefunden. Erst zwei Wochen später brachte das Opfer eine 42 Zentimeter lange Eisenstange zur Exekutive. Der Mann gab an, die Stange auf dem Anhänger eines seiner Fahrzeuge entdeckt zu haben.
Ein beantragtes spurentechnisches Gutachten lehnte der Senat ab. Für das Gericht stand fest, dass es sich bei dieser Eisenstange nicht um die Tatwaffe handelte. Die Verletzungen und die Beschädigungen am Fahrzeug seien aber mit einem Plastikrohr nicht vereinbar. Auch Splitter eines solchen Rohres wurden nicht gefunden.
“Auf Krawall gebürstet”
Die Verteidiger sprachen von einer Notwehrsituation. Der Vater habe lediglich das Geld seiner Schwiegertochter holen wollen, die Söhne seien ihm zu Hilfe gekommen. Zudem führten die Verteidiger ins Treffen, dass ihre Mandanten bislang unbescholten seien, während das Opfer vier Eintragungen im Strafregister aufweise. Ein gemeinsamer Vorsatz sei jedenfalls nicht erwiesen. Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen. Die drei seien nicht nur zum Reden gekommen, sie seien „auf Krawall gebürstet“ gewesen.
Urteil und Begründung
Der Senat unter Vorsitz von Richter Theo Rümmele schloss eine Notwehrsituation aus. Vater und älterer Sohn hätten Verletzungen zwar nicht beabsichtigt, diese aber in Kauf genommen. Beim jüngeren Sohn nahm das Gericht hingegen Absicht an. Der Vater wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Nötigung und Körperverletzung zu sechs Monaten bedingter Haft und 1800 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Zweitangeklagte erhielt wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Nötigung sechs Monate bedingte Haft sowie 4320 Euro Geldstrafe.
Wesentlich strenger fiel die Strafe für den jüngeren Sohn aus. Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung verhängte der Senat 30 Monate Haft, davon 20 Monate bedingt. Mildernd wirkte der bisherige ordentliche Lebenswandel, erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Delikte und die vom Gericht angenommene Selbstjustiz.
Der Drittangeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Der Erst- und der Zweitangeklagte gaben ebenso wie die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.