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„Lausbubenstreich“? Gericht sieht Lift-Aktion ganz anders

09.10.2026 • 16:00 Uhr
„Lausbubenstreich“? Gericht sieht Lift-Aktion ganz anders
Der Jugendliche erhält bereits Bewährungshilfe und Anti-Aggressionstraining. Serra, NEUE

Ein 16-Jähriger legt am Bahnhof Lauterach zweimal einen Lift lahm. Dabei sitzen auch Menschen fest. Vor Gericht geht es um mehr als einen dummen Streich.

“Sie müssen schauen, dass Sie nicht in eine Abwärtsspirale geraten”, ermahnt Richter Martin Mitteregger den 16-jährigen Angeklagten. Dieser saß erst vor einigen Monaten vor Gericht, nun ist ein weiteres Urteil über ihn verhängt worden. Wie herauszuhören ist, habe er seine neuerliche Tat im Vorfeld der Verhandlung durchaus bagatellisiert.

Lift ausgefallen – zweimal

Dem Jugendlichen wird vorgeworfen am Bahnhof Lauterach mit dem Fuß gegen die Aufzugtür getreten zu haben. Er habe gewusst, dass der Lift hierdurch steckenbleibe. Das geschah auch – zweimal. Je 15 bis 20 Minuten stand der Lift, jemand musste beide Male für die Wiederinbetriebnahme ausrücken. Im Lift befanden sich zwei Personen.

Zu den Vorwürfen bekennt sich der Angeklagte vollinhaltlich schuldig. Heute finde er es nicht mehr witzig, aber “damals war es schon lustig”. Die Gemeinde Lauterach verzichte auf Schadensersatzzahlungen, allein die Einsätze seien dem jungen Mann verrechnet worden. Das seien zweimal 126 Euro, einen Einsatz habe er bereits bezahlt.

Ob er den zweiten Einsatz auch bezahlen werde, fragt die Verteidigung. “Wenn es sein muss”, antwortet der junge Mann.

“Lausbubenstreich”

Die Verteidigung führt aus, dass es sich für den Angeklagten um einen “Lausbubenstreich, eine Michel-von-Lönneberga-Geschichte” gehandelt habe.

An einem Schuldspruch wegen Sachbeschädigung und Freiheitsentziehung führt dennoch kein Weg vorbei. Der Richter verhängt eine Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu vier Euro). Vom Widerruf einer teilbedingten Geldstrafe sieht er ab. Somit bleiben auch die Bewährungshilfe und das verordnete Anti-Aggressionstraining aus der letzten Verurteilung aufrecht.

Die Mutter des Jugendlichen ist ebenfalls im Saal und fragt nochmals nach dem Betrag. Mitteregger hält im Zuge dessen fest, dass der 16-Jährige die Strafe schon selbst bezahlen sollte.

Alle Parteien akzeptieren das Urteil. Dieses ist somit rechtskräftig.