Wegen einer Spende: Familienstreit landet vor Gericht

Eine Hilfsaktion soll einen heftigen Konflikt ausgelöst haben. Am Ende musste sich ein 66-Jähriger vor Gericht verantworten.
Dem 66-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, dass er nach einem Streit mit seinem Schwager diesen beharrlich verfolgt haben soll. Konkret soll er diesem 108 E-Mails mit beleidigenden und sexistischen Inhalten an dessen Geschäftsadresse geschrieben haben. Dadurch sei der Schwager in seiner Lebensführung beeinträchtigt worden.
Spendenaktion
Verteidiger Martin Trefalt erklärt in seinem Eröffnungsplädoyer die Hintergründe. Der Angeklagte sei ein „sehr warmherziger, gutmütiger und karitativer Mensch“. Er habe für eine Familie im Südtirol eine Spendenaktion organisiert und dafür unter anderem eine Whatsapp-Gruppe gegründet. Zu dieser gehörte auch der Schwager.
Der Schwager habe nicht spenden wollen. In einem Telefonat mit dem Angeklagten habe er dies damit begründet, dass er nicht wisse, wo sein Geld hingehe. Dies habe der 66-Jährige als Misstrauensvorwurf aufgefasst. Über rund fünfeinhalb Monate hinweg folgten die E-Mails.
Geldstrafe
„Ich habe da einen Riesenblödsinn gemacht“, sagt der Angeklagte im Gerichtssaal. Er bekennt sich vollumfänglich schuldig und ist auch bereit Privatbeteiligtenansprüche von 1000 Euro zu bezahlen. Diese übergibt er noch im Gerichtssaal. Der Schwager ist als Zeuge geladen, die Verfahrensbeteiligten verzichten allerdings auf dessen Einvernahme.
Richter Alexander Wehinger verkündet einen Schuldspruch und verhängt eine Geldstrafe von 6400 Euro (160 Tagessätze zu 40 Euro). Möglich gewesen wäre bis zu einem Jahr Gefängnis, doch der Richter bemerkt: „Bei Ihnen braucht es keine Freiheitsstrafe.“
Mildernd wirken, dass derselbe Tatzeitraum wie bei einer Vorverurteilung betroffen ist, das Geständnis sowie die erfolgte Schadenswiedergutmachung. Erschwerungsgründe sind die Vorstrafe und dass sich die Tat gegen einen Angehörigen gerichtet hat.
Der Angeklagte akzeptiert das Urteil. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist daher rechtskräftig.