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Legionellen-Prozess: Frage der Verantwortung steht im Mittelpunkt

21.10.2026 • 13:56 Uhr
Legionellen-Prozess: Frage der Verantwortung steht im Mittelpunkt
Der Legionellenprozess geht in die zweite Runde. NEUE, Canva (Symbolbild)

Nach dem Legionellenausbruch im Winter 2024/25 stehen drei Männer zum zweiten Mal vor Gericht. Schon der erste Verhandlungstag war von gegenseitigen Schuldzuweisungen geprägt.

Der Prozess um einen Legionellenausbruch im Winter 2024/25 wird am Donnerstag fortgesetzt. Am 18. August fand die erste Verhandlung im von Franziska Klammer geleiteten Einzelrichterverfahren statt. Angeklagt sind zwei Mitarbeiter des Wolfurter Unternehmens Rattpack sowie der Mitarbeiter eines externen Dienstleisters. Die Verhandlung ist von 9 bis 18 Uhr angesetzt.

Vorgeschichte

Um den Jahreswechsel 2024/25 kam es zu einer ungewöhnlichen Häufung von Legionellen-Erkrankungen in Vorarlberg. 42 Personen mussten mit teils schweren Lungenentzündungen im Krankenhaus behandelt werden. Es wurde wochenlang nach der Ursache gesucht. Im Windkegel des Kühlturms von Rattpack traten die meisten Fälle auf. Nach dessen Stilllegung kamen keine neuen Fälle hinzu.

Bei Legionellen handelt es sich um durch Tröpfchen übertragbare Bakterien, welche beim Menschen Lungenentzündungen hervorrufen können. Eine Infektion ist zwar mit Antibiotika behandelbar, kann aber bei einem geschwächten Immunsystem tödlich enden.

Den drei Angeklagten, 43, 62 und 37 Jahre alt, wird vorgeworfen, dass sie die ihnen gebotene Sorgfalt bei der Wartung des Kühlturms außer Acht gelassen haben. Hierdurch sollen sie für eine größere Anzahl an Personen eine Gefahr herbeigeführt haben. Ihnen drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Verlauf der ersten Verhandlung

Die Verhandlung im August war von gegenseitigen Schuldzuweisungen in Richtung des jeweils anderen Unternehmens geprägt. Erst- und Zweitangeklagter mit ihrem Verteidigungsteam um Rechtsanwalt Arnulf Summer sehen die Verantwortung für Wartung und Kontrolle des Kühlturms beim externen Dienstleister. Der Drittangeklagte und sein Verteidiger Felician Simma erachten Rattpack für diese Aufgaben verantwortlich. Der Anklagezeitraum erstreckt sich von 2022 bis 2025.

Bei seiner Einvernahme gab der Erstangeklagte an, dass er die Verantwortung für die Instandhaltung des Kühlturms an den Zweitangeklagten übergeben habe. Dieser wiederum sagt, dafür habe er dann den externen Dienstleister beauftragt. Der fragliche Auftrag sei damals neu ausgeschrieben worden, weil das Fortbestehen des vormaligen Dienstleisterbetriebs aufgrund von Pensionierung nicht gesichert war. Zudem gab der Zweitangeklagte an, er habe hinsichtlich Legionellenproben nie nachgefragt, sondern sich stets auf die guten Wasserwerte verlassen.

Vonseiten des Drittangeklagten, welcher seit 2023 beim Dienstleister arbeite, heißt es, er habe mit Erst- und Zweitangeklagtem kaum etwas zu tun gehabt. Die Kommunikation lief vorwiegend über einen anderen Mitarbeiter bei Rattpack. Es sei nicht unüblich, dass Kunden sich selbstständig um die regelmäßigen Legionellenproben kümmern.

Zusehends rückte die Biozid-Dosierung in den Mittelpunkt. Bei Biozid handelt es sich um eine Chemikalie oder einen Mikroorganismus, der zur Bekämpfung von Schädlingen dient. Im Softwaresystem von Rattpack sind verschiedene Eintragungen zu finden, wann wieder Biozid eingelassen oder gestoppt werden sollte.

Ein weiterer Mitarbeiter von Rattpack, der als Zeugen geladen war, erklärte, dass Legionellen bei Vertragsverhandlungen nicht besprochen worden seien. Nun sollen weitere Zeugeneinvernahmen Klarheit bringen.