Nach Gewaltaufruf auf Snapchat: Opfer berichtet von Prügelattacke

Eine 15-Jährige veröffentlicht das Foto eines Bekannten und fordert andere auf, ihn zu schlagen. Nun wurde sie verurteilt.
Ein Posting auf der Online-Plattform “Snapchat” hat eine 15-Jährige vor Gericht geführt. Sie soll darin das Bild eines ihr bekannten Jungen veröffentlicht haben mit der Aufforderung, man solle ihn finden und “behindert schlagen”. Das Posting habe sie zwar relativ schnell gelöscht und es sei nur ihren Followern ersichtlich gewesen, dies seien zum Tatzeitpunkt allerdings ungefähr 280 Personen gewesen.
Streit vorausgegangen
Die Jugendliche wurde schon einmal am Landesgericht Feldkirch verurteilt. Aufgrund einer teilbedingten Geldstrafe aus der vorherigen Verurteilung steht ihr Bewährungshilfe zu. Eine Vertreterin des Vereins ist anwesend, ebenso Angehörige der 15-Jährigen. Die Mutter des mutmaßlichen Opfers ist ebenfalls im Raum und schreibt während des Prozesses mit. Sie soll die Angeklagte aufgefordert haben, das Posting zu entfernen.
Wie schon bei der Polizei bekennt sich die Angeklagte zu den Vorwürfen schuldig. Dem Posting sei ein Streit mit dem Bekannten vorausgegangen. Seither habe sie nicht mehr versucht, mit ihm Kontakt aufzunehmen.
Der junge Mann wird als Zeuge vorgeführt. Laut ihm er ein paar Wochen nach dem Posting verprügelt worden. Diesen Vorfall habe er gemeldet. Richterin Sabrina Tagwercher liegen keine Unterlagen vor. Dies müsse gesondert behandelt werden. Der Zeuge stellt fürs Erste keine Ansprüche.
Geldstrafe
Die Richterin spricht die Angeklagte schuldig wegen der Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung. Sie verhängt eine Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu vier Euro). Vom Widerruf der teilbedingten, früheren Strafe sieht sie ab, da dort die notwendige Bewährungshilfe dranhänge.
“Der Tatbestand ist ganz klar erfüllt”, erklärt Tagwercher. Es komme nicht darauf an, dass alle 280 Personen die Nachricht gesehen haben, sondern es möglich gewesen wäre. Beim Urteil wurden einerseits das Geständnis, andererseits auch die Vorstrafen berücksichtigt.
Alle Parteien verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.