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Tödliche Bootstragödie: 35-Jähriger wegen Falschaussage vor Gericht

30.10.2026 • 11:38 Uhr
Tödliche Bootstragödie: 35-Jähriger wegen Falschaussage vor Gericht
Der Angeklagte vor Richterin Sabrina Tagwercher. NEUE

Ein weiteres Mal steht der tödliche Bootsunfall vom Oktober 2025 im Fokus. Ein 35-Jähriger muss sich wegen Falschaussage und Begünstigung verantworten.

Der tödliche Bootsunfall vom 11. Oktober führte im August zu einer Anklage wegen Mordes gegen einen damals 26-jährigen Mann. Schließlich entschied das Schwurgericht diesen Vorwurf fallen zu lassen. Der Mann wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu zwölf Monaten Haft verurteilt. Bereits im April 2026 war jener Mann allerdings angeklagt. Seine Aussagen im damaligen Prozess führten schließlich zur späteren Mordanklage.

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Nun steht allerdings die Aussage eines damaligen Zeugen im Fokus. Ein 35-jähriger Mann, der ebenfalls auf dem Motorboot saß, soll im April falsch ausgesagt haben. Damals sagte der nunmehr Angeklagte, dass sein Freund im Boot “aufrecht, gerade nach vorne gerichtet und mit beiden Füßen am Boden gesessen” sei. Dies revidierte der Zeuge bis zu einem gewissen Grad in der späteren Verhandlung.

Reumütiges Geständnis

Der groß gewachsene Angeklagte ist sehr nervös, wie auch seine Verteidigerin Olivia Lerch betont. Zu den Vorwürfen bekennt er sich vollinhaltlich schuldig. Zwischenzeitlich kommen ihm die Tränen. Er sei einfach froh, “wenn die Sache vorbei ist”. Sein Verhalten bereue er zutiefst.

Richterin Sabrina Tagwercher äußert ihr Verständnis dafür, dass es den 35-Jährigen so sehr mitnimmt. Sie selbst war Beisitzende im Prozess im August, weist aber darauf hin, dass sie sich nicht befangen fühle. Die Vorwürfe betreffen zudem den Verhandlungstermin im April.

Das Urteil

Die Richterin spricht den Angeklagten schuldig der falschen Beweisaussage und Begünstigung. Sie verhängt eine Geldstrafe von 9600 Euro (300 Tagessätze zu 32 Euro). Normalerweise sei eine Freiheitsstrafe vorgesehen, dies erachtet Tagwercher in diesem Fall als zu streng.

Mildernd wirkt das Geständnis und dass die Begünstigung beim Versuch blieb. Als Erschwerungsgrund liegt das Zusammenkommen zweier Vergehen vor. “Es ist unglaublich tragisch, was da passiert ist”, betont die Richterin in ihrer Urteilsbegründung nochmals. Dennoch müsse das Verfahren sachlich zu Ende gebracht werden.

Das Urteil ist rechtskräftig.