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25-Jährigem drohten in Drogenprozess bis zu 20 Jahre Gefängnis

05.11.2026 • 16:30 Uhr
25-Jährigem drohten in Drogenprozess bis zu 20 Jahre Gefängnis
Der Angeklagte muss sich vor dem Schöffensenat verantworten. NEUE

Nach seiner letzten Haft gerät ein 25-Jähriger erneut in die Drogensucht und beginnt wieder mit dem Handel. Vor Gericht spricht er über seinen Rückfall und die Folgen.

“Sie haben bereits zweimal die Chance bekommen, die Finger davon zu lassen, und wie Sie selbst erörtert haben, nicht genutzt”, erklärt Franziska Klammer, Vorsitzende des Schöffensenats. Es trifft in aller Kürze den Ton der Gerichtsverhandlung: Der 25-jährige Angeklagte hat drei Vorstrafen, alle einschlägig. Es geht um Suchtgiftdelikte. Nun muss er sich für eine Litanei an Vorwürfen verantworten.

Geständnis

Der 25-Jährige soll Cannabiskraut, Kokain, Ecstasy, Xanor-Tabletten und Ketamin verkauft haben. Bei den drei Erstgenannten geht es um Gewicht im Kilogrammbereich. Daneben werden ihm auch der Besitz von Cannabis, Kokain und Amphetamin vorgeworfen. Zudem ist angeklagt, dass er Drogen zum Verkauf angeboten habe.

Im Gerichtssaal gesteht die Taten weitestgehend, wodurch kaum Fragen offen bleiben. Die Vorsitzende möchte wissen, warum der 25-Jährige nichts aus den Vorstrafen gelernt habe. Dieser erklärt, nach seiner letzten Haft schnell wieder in die Sucht abgerutscht zu sein. Sucht führte zu Geldnot, diese verleitete ihn aufs Neue zum Handel. “Ich schäme mich dafür. Es war eine Riesenchance vom Richter”, erklärt der Angeklagte, “Mir ist bewusst, dass es falsch war und ich anderen Menschen geschadet habe.”

Staatsanwalt Christoph Stadler verweist nochmals darauf, dass der Angeklagte bereits mehrere Chancen erhalten und nicht genutzt habe. Verteidigerin Astrid Nagel erklärt, es komme nicht selten vor, dass süchtigen Dealern der Absprung nicht gelinge. Im Gegensatz zu vielen anderen habe der 25-Jährige allerdings einen konkreten Plan für ein Leben nach der Haft.

Sieben Jahre Haft

Durch den raschen Rückfall bedingt drohen dem Angeklagten bis zu zwanzig Jahre Gefängnis. Der Schöffensenat erachtet sieben Jahre Freiheitsstrafe Schuld und Tat angemessen. Er wird für die Vorbereitung von Suchtgifthandel, Suchtgifthandel sowie jeweils des unerlaubten Umgangs mit neuen psychoaktiven Substanzen, Suchtgiften und psychotropen Stoffen schuldig gesprochen. Eine bedingte Entlassung wird ebenfalls widerrufen. Da sind noch zweieinhalb Monate Haft offen.

Die Vorsitzende hält fest, dass der Angeklagte drei einschlägige Vorstrafen hat. Es seien zwar keine zwanzig, aber es müsse der Öffentlichkeit gezeigt werden, dass solch ein Verhalten nicht zu dulden sei.

Der Angeklagte akzeptiert das Urteil. Die Staatsanwaltschaft nimmt sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.