Der Eiertanz um den Strompreis

Einen Monat nachdem man mit aller Vehemenz an der Preiserhöhung festgehalten hatte, verkündete man die weitgehende Rücknahme.
Sonderlich graziös war er nicht, der Umgang der Landespolitik und der Illwerke vkw mit dem Strompreisthema. Zunächst beschloss man eine Tariferhöhung mit 1. April, die man dann aber zusätzlich zum Preisdeckel des Bundes mit einem eignen, landesgesetzlich abgesicherten Strompreisrabatt abzudämpfen gedachte – möge er nie beim Europäischen Gerichtshof landen. Die Preiserhöhung schien aus irgendeinem Grund eine marktgegebene Notwendigkeit zu sein, nein einfach nicht durchführen konnte man sie leider nicht.
Nachdem das Handelsgericht Wien aber eine ähnliche außerordentliche Erhöhung durch den Verbund für rechtswidrig erklärt hatte, hieß es von den Illwerken vkw zunächst, das Urteil sei „nicht eins zu eins“ auf sie übertragbar. Man sehe die Entscheidung „nicht als ausreichende Grundlage, um die Energiepreisanpassung zum 1. 4. 2023 zurückzunehmen“. Drei Tage später forderte man dann doch eine „Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber“, ging aber nach wie vor davon aus, „dass die Preisänderung rechtkonform ist.“ Sollte dem aber nicht so sein, würde man die Beträge zurückzahlen, erklärte man großzügig – das habe man der Arbeiterkammer zugesagt. Für die Rückzahlung vertragswidrig eingeforderter Entgelte hätte ein rechtskräftiges Urteil freilich ausgereicht. Aber was sind schon Gerichtsentscheidungen gegen eine Zusage an die Arbeiterkammer?
Die Illwerke vkw, so hört man von der Politik immer wieder, ist ein super unabhängiges Unternehmen, auf das man so gut wie keinen Einfluss hat. Dafür konferierte es in den letzten Wochen recht häufig mit dem Landeshauptmann und Arbeitnehmervertretern. Aber gut, in Krisenzeiten muss man gemeinsame Lösungen zum Wohl des Landes finden, oder so.
Einen Monat nachdem man mit aller Vehemenz an der Preiserhöhung festgehalten hatte, verkündeten die unabhängigen Illwerke vkw gemeinsam mit dem Land und der AK jedenfalls die weitgehende Rücknahme dieser besagten Preiserhöhung – ohne, dass ein Urteil gegen sie ergangen wäre oder der Bundesgesetzgeber ihre Aufforderung erhört hätte. Die Preisanpassung soll nun mit 1. Juli und auf die denkbar umständlichste Art und Weise erfolgen: Die Kunden mögen bitte ihre alten Verträge kündigen und auf neue umsteigen, heißt es. Die Ankündigung löste vor allem eines aus: Mitleid mit den Mitarbeitern im Kundenservice der Illwerke vkw.
Vielleicht wollte man diese ja auch seitens der Unternehmensführung entlasten, als man zum Schluss kam, es sei für einen Landesenergieerzeuger eine öffentlichkeitswirksame Aktion, in einem laufenden Rechtsstreit um eine bereits planierte Preiserhöhung Kunden die Verträge von sich aus zu kündigen.
Dass nun die erste anberaumte Tagsatzung abberaumt wurde, weil man einen außerordentlichen Vergleich mit den Klägern anstrebt, ist sicher die vernünftigste Entscheidung, die in der Sache seit langem getroffen wurde. Als Beobachter fragt man sich nur, ob der Eiertanz bis zu diesem Ergebnis in all seinen Ausformungen notwendig war.