Einbrecher getötet: Staatsanwaltschaft bekämpft Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hat nun Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch eines 66-jährigen Salzburgers ausgeführt, der im Juli 2025 einen Einbrecher mit einer Pistole in den Hinterkopf geschossen und getötet hat. Das berichteten die “Salzburger Nachrichten” am Dienstag. Der Mann war wegen Mordes angeklagt, am 11. Mai 2026 jedoch von einer Geschworenenjury freigesprochen worden. Falls der Oberste Gerichtshof (OGH) der Beschwerde stattgibt, käme es zu einem neuen Prozess.
In dem Verfahren hatten die acht Geschworenen einstimmig einen Mord verneint. Mit 4:4 Stimmen – und damit zugunsten des Angeklagten – stimmten sie auch einer absichtlich schweren Körperverletzung mit Todesfolge nicht zu. Vielmehr bejahten die Laienrichter eine Körperverletzung mit tödlichem Ausgang – verübt in gerechtfertigter und damit straffreier Notwehr.
Der Verteidiger des Mannes hat jetzt vier Wochen Zeit für eine Gegenäußerung. Bei einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Urteil aus einem Geschworenengericht entscheidet der Oberste Gerichtshof, gibt er der Beschwerde nach, käme es zu einem neuen Prozess. Ein Urteil in Geschworenenverfahren gilt inhaltlich als fast unbekämpfbar. Die Staatsanwaltschaft dürfte darum laut “SN”-Informationen eine undeutliche bzw. unvollständige Belehrung der Laienrichter durch die Vorsitzende Richterin zur hochkomplexen Notwehr-Thematik geltend machen.
Angeklagter präsentierte in Verfahren mehrere Versionen des Tathergangs
Bei dem Vorfall am 31. Juli 2025 hatte der heimkehrende Bewohner in seinem Haus einen 31-jährigen Einbrecher aus Ungarn und dessen Lebensgefährtin überrascht. Statt die Polizei zu rufen, holte er eine – legal besessene – Pistole und gab einen Warnschuss ab. Die Einbrecher hätten laut Staatsanwaltschaft alles fallengelassen und seien aus dem Haus gelaufen. Der 66-Jährige gab darauf zwei weitere Warnschüsse ab und kniete sich dann nieder und gab einen weiteren Schuss auf den Mann ab. Der Ungar wurde getroffen und starb im Spital.
Die Version des Angeklagten, er sei vom Einbrecher mit einem Messer attackiert worden, und auch seine spätere Version im Zuge der Tatrekonstruktion, der Einbrecher habe ihn mit einer Flexscheibe attackiert, bezeichnete die Staatsanwältin im Prozess im Mai als nicht glaubwürdig und als Schutzbehauptung. Auf dem Messer, das auf der Terrasse lag, sei keine DNA-Spur des Einbrechers gefunden worden. Der 66-Jährige beteuerte im Verfahren, dass er den Einbrecher nicht habe töten wollen. Er selbst habe Todesangst gehabt.