Froschquaken in Pasching ist laut OGH rechtens

Nach einem jahrelangem Streit in Pasching (Bezirk Linz-Land) rund um quakende Frösche in einem naturnah angelegten Schwimmteich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun das letzte Wort gesprochen: Die Frösche dürfen quaken. Nach dem festgestellten Sachverhalt hatte der Teicheigentümer die lebenden Frösche weder dort selbst angesiedelt noch unmittelbar angelockt, sondern ihre Zuwanderung “adäquat verursacht”, wie es im Urteil hieß.
Mit diesem Urteil hätten aber nicht alle Froschteichbesitzer einen Freibrief. Denn der OGH habe auf den speziellen Fall abgezielt, wie die “Kronen Zeitung” am Samstag berichtete.
“Frösche quaken, Vögel zwitschern…”
Der Naturschutzsprecher der oberösterreichischen Grünen, Rudi Hemetsberger, freute sich in einer Presseaussendung über das gefällte Urteil. “Natürliche Lebensräume dürfen nicht zur rechtlichen Belastung werden”, hieß es. “Frösche quaken, Vögel zwitschern und Bienen summen. Das gehört zu einer lebendigen Umwelt dazu”, sagte Hemetsberger.
Ein Grundbesitzer hatte in seinem Garten einen Schwimmteich errichtet, in dem sich über viele Jahre hinweg die Frösche angesiedelt und vermehrt hatten. Das nervte einen Nachbarn so sehr, dass er vor Gericht zog und auf Unterlassung klagte.
Bezirksgericht wollte Tiere vergrämen lassen
Das Bezirksgericht Traun befand, dass der Schwimmteichbesitzer Vergrämungsmaßnahmen setzen müsse. Das Landesgericht Linz als übergeordnete Instanz sah das aber anders: Beim Quaken der Frösche handle es sich um “Naturwirken”. Und das Nachbarrecht sei nicht dazu da, um gegen bloßes Naturwirken vorzugehen. Es bestehe daher keine Pflicht, etwa mit einem Amphibienzaun etwas gegen sich natürlich ansiedelnde Frösche zu unternehmen.
Darüber hinaus hielt damals das Gericht fest, dass Frösche in Oberösterreich zu den geschützten Tieren gehören und laut Naturschutzgesetz “nicht verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten oder getötet werden dürfen. Jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Tiere ist verboten”, hieß es seitens des Gerichts.