Hitlergruß zu “L’amour toujours”? 21 Monate bedingte Haft
Ein 35-jähriger Mann ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen Wiederbetätigung zu einer bedingten Haftstrafe von 21 Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte soll im Juni 2025 beim Stadtfest St. Johann im Pongau während des Partyhits “L’amour toujours” den Hitlergruß gezeigt haben – justament vor drei Polizistinnen, aber auch vor Dutzenden Festgästen. Während der Mann die Tat zunächst leugnete, legte er vor Gericht ein Geständnis ab. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wie Staatsanwalt Marcus Neher in seinem Eröffnungsplädoyer betonte, sei das Lied “L’amour toujours” des italienischen DJs Gigi D’Agostino problematisch, weil es als “Deckungsmelodie für neonazistische Parolen” gilt. 2024 sorgte ein auf der deutschen Nordseeinsel Sylt gefilmtes Video für Aufregung, weil junge Rechte zu dem eigentlich harmlosen Hit aus dem Jahr 2001 “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!” grölten. Das Phänomen breitete sich darauf in rechtsextremen Kreisen aus. Das Singen des Partyhits in umgedichteter rassistischer Form beschäftigt seit damals auch die österreichische Justiz.
Bekannte versuchten noch, den Arm des Mannes herunterzuziehen
In einer Anfragebeantwortung an die Grünen berichtete das Justizministerium Ende Juli von mindestens 26 Verfahren, die nach solchen Vorfällen anhängig waren – von einer reinen Anfangsverdachtsprüfung bis zu Gerichtsprozessen. Zahlreiche Fälle wurden inzwischen aber wegen nicht verwirklichter subjektiver Tatseite eingestellt. Denn für eine Verurteilung müssten auch Begleitumstände wie das Zeigen des Hitlergrußes oder zusätzliche konkret einschlägige Phrasen vorliegen, hieß es damals in der Beantwortung. Und das war beim Stadtfest in St. Johann der Fall.
Eine der damals anwesenden Polizistinnen sagte in ihrer vor Gericht verlesenen Zeugeneinvernahme, dass sich der Angeklagte während “L’amour toujours” von seinem Sitzplatz erhoben und für sie klar erkennbar fünf bis zehn Sekunden lang den Hitlergruß gezeigt hat. Es habe provokant gewirkt, weil er sie und ihre Kolleginnen aus nur wenigen Metern Entfernung direkt anschaute, berichtete die Beamtin. Bekannte des Mannes hätten ihn noch vom Gruß abhalten wollen und versuchten, seinen rechten Arm hinunterzuziehen.
Im Ermittlungsverfahren war der Angeklagte noch nicht geständig
Wie die Richterin betonte, gebe es laut Staatsschutz keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mann bereits einschlägig in Erscheinung getreten ist. “Ich möchte mich entschuldigen”, sagte der Angeklagte am Dienstag. Sein Verteidiger betonte, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt unter Medikamenten- und Alkoholeinfluss gestanden ist. In seiner ersten Einvernahme kurz nach dem Vorfall hatte er knapp über zwei Promille. Der verheiratete Mann und dreifache Vater ist gerichtlich nicht unbescholten: Er ist in der Vergangenheit vor allem wegen Gewaltdelikten gegen seine Frau vorbestraft, darum wurde die Strafe als Zusatzstrafe verhängt.
Anders als im Prozess hatte sich der 35-Jährige im Ermittlungsverfahren nicht geständig gezeigt: Er gab an, nur die rechte Hand gehoben zu haben, dies sei aber kein Hitlergruß gewesen. Die Geschworenen sprachen den Mann am Dienstag mit 8:0 Stimmen schuldig, die bedingte Nachsicht der Strafe gilt auf eine Probezeit von drei Jahren. Der Angeklagte macht eigenen Angaben zufolge derzeit eine Alkohol- und Aggressionstherapie.