Vermeintlichen Nebenbuhler erstochen: Lebenslange Haft in Wels wegen Mordes

Im März 2023 soll ein Bauunternehmer in Marchtrenk (Bezirk Wels-Land) einen Arbeiter brutal erstochen haben. Das Motiv war Eifersucht.
Schreckliche Szenen spielten sich Ende im März 2023 auf der Zufahrtstraße zu einem Lagerplatz in Marchtrenk (Bezirk Wels-Land) ab. Ein aus Montenegro stammender Bauunternehmer (40) sprang damals aus dem Auto und stach laut Anklage wuchtig fünf Mal auf einen Arbeiter (40) ein. Das Motiv war Eifersucht, da sind sich Anklage und Verteidigung einig. Denn der Montenegriner hatte gedacht, dass der erstochene Bosnier eine Affäre mit seiner Frau gehabt habe. Doch das erwies sich als fataler Irrtum.
Nun ist das Urteil gefallen: Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes, Nötigung und gefährlicher Drohung verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Verteidigung plädiert auf ‘Putativnotwehrexzess’
Am Dienstagvormittag hatten im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wels zunächst die Schlussplädoyers stattgefunden. Strafverteidiger Andreas Mauhart argumentierte dabei, wie von den Oberösterreichischen Nachrichten berichtet, dass die Bluttat in Marchtrenk ein sogenannter „Putativnotwehrexzess“ gewesen sein.
Doch als erster war der Staatsanwalt an der Reihe. Der Ankläger konnte natürlich mit der Version der Verteidigung, wonach der 40-Jährige irrtümlich geglaubt habe, er werde vom späteren Todesopfer angegriffen und müsse sich wehren, nichts anfangen. „Es waren fünf wuchtige Stiche, einer ging rückwärtig in den Oberschenkel, weil das Opfer flüchtete oder schon am Boden lag.“ Aber es finde sich nichts in im umfangreichen Akt, „was für eine Putativnotwehrhandlung spricht.“
Der Angeklagte habe seine Frau geschlagen, seine Baufirma vernachlässigt und Alkohol und Kokain konsumiert. Dazu komme seine narzisstische Persönlichkeitsstörung. „Es ist ihm nicht möglich, in sich zu gehen. Daher muss es aus seiner Sicht einen anderen Schuldigen geben als ihn“, so der Staatsanwalt. Der Beschuldigte habe sich eingebildet, seine Frau betrüge ihn und war auf der Suche nach einem Nebenbuhler, „den es nicht gab.“
Das Opfer habe ihm gegenüber nur einmal erwähnt, dass er den späteren Angeklagten beneide: wegen dessen Firma, Familie und Frau. Das habe in dem Bauunternehmer bereits „rasende unbegründete Eifersucht“ ausgelöst.
Staatsanwalt: ‘Mord aus Eifersucht und nichts anderes’
Dass der Angeklagte bei der Konfrontation auf der Zufahrtstraße tatsächlich irrtümlich einen unmittelbar bevorstehenden Angriff angenommen habe sei ausgeschlossen. Denn er sei auf sein Opfer zugerannt mit den Worten: „Du hast meine Frau gefi..t!“, das Opfer habe die Hände hoch gehoben und beteuert: „Nein, hab ich nicht!“
„Es war ein Mord aus Eifersucht und nichts anderes“, schloss der Ankläger seinen Schlussvortrag. Er forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Verteidiger appellierte an die acht Geschworenen, den Fall unvoreingenommen zu beurteilen. Es gebe sehr wohl auch in der Praxis Fälle von Putativnotwehr, Mauhart verwies auf einen älteren Mann, der auf seinem Grundstück einen Einbrecher erschossen hatte.
„Mein Mandant ist halt ein Ausländer und nicht der nette Nachbar von nebenan“, meinte er. Er sagte zu den Geschworenen: „Stellen Sie sich denselben Fall vor, aber mit einer jungen blonden Frau mit grünen Augen.“ Dies erzähle dieselbe Geschichte und erkläre dann, warum sie Angst gehabt und zugestochen habe. „Dann hätten zwei bis drei Geschworene jetzt eine andere Meinung“, sagte Mauhart. Und: „Sympathie soll nicht der entscheidende Faktor sein, etwas zu glauben.“
Sein Mandant sei „in einem Eifersuchtswahn gefangen“ gewesen, „aber nicht medizinisch gesprochen.“ Wochen vor der Bluttat habe es für den Angeklagten nach Alkohol und Kokain nur ein Thema gegeben: „Er sah überall Nebenbuhler.“ Er habe dann „Paranoia“ gehabt, selbst in Gefahr zu sein. „Wenn du UFOS sehen willst, wirst du eben jeden Tag am Himmel UFOS sehen.“ Sein Mandant sei Jäger und außerdem sei es einfach, sich im ehemaligen Jugoslawien Schusswaffen zu besorgen. „Er hätte ihn töten und die Leiche verschwinden lassen können. Aber er sticht ihn auf der Straße ab vor Zeugen.“
Urteil
Der Angeklagte hatte das letzte Wort, sagte mehrmals zum Vorsitzenden, dass es ihm leidtue. Daraufhin zogen sich die Laienrichter zur Rechtsbelehrung und zur Beratung zurück. Sie müssen entscheiden, ob es Mord oder ein Putativnotwehrexzess war. Dies liefe darauf hinaus, dass der Mann nur wegen grob fahrlässiger Tötung zu bestrafen wäre. Strafrahmen: bis zu drei Jahre Haftstrafe. Nun fiel das Urteil: lebenslange Haft wegen Mordes. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.