Streit auf der Straße: Auto zweimal gerammt – Lenker (39) vor Gericht

39-Jähiger wegen schwerer Sachbeschädigung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und gefährlicher Drohung vor Gericht. Er selbst will ausgebremst worden sein.
Zweimal – so steht es in der Anklage – fuhr ein 39-jähriger Mann mit seinem neuen Mercedes R-Klasse auf das Auto eines anderen Lenkers auf. Einmal bei der Autobahnabfahrt Bregenz-Weidach, ein weiteres Mal nach dem dortigen Kreisverkehr. Zudem soll er den Mann aus dem Auto heraus gefährlich bedroht haben. Das Landesgericht Feldkirch sprach den türkischen Staatsangehörigen im Sinne der Anklage wegen gefährlicher Drohung, schwerer Sachbeschädigung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig.
Ausgebremst?
Der Angeklagte zeigte sich nicht geständig. Er schilderte ein gefährliches Überholmanöver des anderen Fahrers. Bei der zweiten Kollision habe ihn der Mazda ausgebremst. Sein Verteidiger Martin Rützler sprach von „hanebüchenen“ Argumenten und davon, man versuche seinem Mandanten eine Straftat „aufzudrücken“. Nicht der Angeklagte, sondern der andere Autofahrer habe sich aggressiv verhalten. Es ergebe keinen Sinn, mit einem neuen Mercedes absichtlich in einen alten Mazda zu fahren, zudem sei die Tochter seinem Mandanten mit im Wagen gewesen.
Zeugen: Fahrer beschleunigte bewusst
Staatsanwältin Sophia Gassner hielt dem entgegen, das Beweisverfahren habe klar ergeben, dass der Angeklagte die Taten begangen habe. Zwei unabhängige Zeugen hätten übereinstimmend ausgesagt, er habe bewusst beschleunigt und Drohungen ausgesprochen. Es gebe keinen Grund, den Mann zu Unrecht zu belasten.
Sachverständiger Christian Wolf führte aus, objektivierbar seien die Schäden an beiden Fahrzeugen, die Differenzgeschwindigkeit von rund 20 Stundenkilometern sowie der Aufprallwinkel. Die genaue Örtlichkeit lasse sich hingegen nicht feststellen, hier gingen die Angaben auseinander.
Geldstrafe verhängt
Richterin Kathrin Feurle folgte den Aussagen der beiden Zeugen. Bei schwerer Sachbeschädigung drohen bis zu zwei Jahre Haft. Beim unbescholtenen Angeklagten sei jedoch keine Freiheitsstrafe notwendig, um ihn von weiteren Taten abzuhalten. Sie verhängt eine Geldstrafe in der Höhe von 13.500 Euro (300 Tagessätze zu je 45 Euro), die Hälfte davon bedingt. Zudem wurden rund 5130 Euro Schadenersatz zugesprochen. Rechtsanwalt Rützler meldete sogleich Nichtigkeitsbeschwerde und volle Berufung an, die Staatsanwaltschaft bekämpft den Strafausspruch zu seinen Ungunsten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.