85-Jährige um 28.000 Euro betrogen

Geldstrafe für unbescholtene und geständige 31-Jährige, die wahren Verwendungszweck verschwieg und 85-jährige Bekannte mit erfundenen Notfällen um 28.300 Euro betrog.
Die 31-jährige Angeklagte betrog die 85-jährige Mutter ihres einstigen Freundes zwischen August und Dezember 2022 um 28.300 Euro. Mit falschen Verwendungszwecken entlockte die Krankengeldbezieherin der betagten Frau in mehreren Tranchen nicht zurückbezahlte Darlehen.
Höchststrafe war drei Jahre Gefängnis
Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs wurde die unbescholtene Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1920 Euro (480 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 960 Euro. Die anderen 960 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Die Angeklagte hat der Geschädigten 28.300 Euro zurückzuzahlen. Das Urteil, mit dem die von Hans-Christian Obernberger verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht acht Monaten Haft.
Die Angeklagte sagte, sie sei traumatisiert und habe in einem sozialen Medium monatelang die teuren Dienste einer französischen Fernheilerin in Anspruch genommen. Sie habe sich geschämt, die 85-jährige Geldgeberin darüber zu informieren. Stattdessen habe sie Geschichten erfunden, wofür sie das viele geliehene Geld benötige.
Geld für Reisen
So behauptete die Angeklagte wahrheitswidrig etwa, sie müsse dafür bezahlen, dass eine Bekannte im Namen der Angeklagten Warenbestellungen vorgenommen habe. Zudem täuschte sie vor, sie benötige Geld für Reisen nach Paris und nach Dänemark, weil sie dort als Zeugin gegen eine kriminelle Bande aussagen müsse.
Mildernd wertete Richterin Sabrina Tagwercher auch das reumütige Geständnis, die Unbescholtenheit und die angeschlagene Gesundheit der Angeklagten. Erschwerend wirkte sich unter anderem die ausgenützte Hilfsbereitschaft der betagten Dame aus.
In einem ähnlichen Strafprozess am Landesgericht wurde am Mittwoch eine unbescholtene und geständige 25-Jährige rechtskräftig wegen schweren Betrugs zu einer Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Die in Serbien geborene Österreicherin hat zwischen Mai und September 2022 einen Pensionisten aus Bregenz um 16.800 Euro betrogen. Sie hat ihm gegenüber verschiedene Notfälle vorgetäuscht und so mehrfach Darlehen erhalten. Sie hat erst 1500 Euro zurückbezahlt und schuldet ihm daher noch 15.300 Euro.