Anklage: Ex-Freundin auch vergewaltigt

10.08.2023 • 14:33 Uhr
Landesgericht Feldkirch <span class="copyright">HARTINGER</span>
Landesgericht Feldkirch HARTINGER

Noch kein Urteil in vertagtem Schöffenprozess: Vorbestrafter 34-Jähriger soll Kindesmutter in seiner Unterländer Wohnung eingesperrt, geschlagen, bedroht und vergewaltigt haben.

Von einem stundenlangen Martyrium, das die junge Frau erlitten habe, sprach Staatsanwalt Richard Gschwenter. Sie habe am 21. April in der Unterländer Wohnung ihres Ex-Lebensgefährten Todesangst gehabt. Denn der mehrfach vorbestrafte Angeklagte habe die Mutter des gemeinsamen Kindes eingesperrt, geschlagen, gebissen, gewürgt, bedroht, genötigt und sogar vergewaltigt.

Urteil noch ausständig

Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Donnerstag noch kein Urteil. Richter Martin Mitteregger vertagte als Vorsitzender des Schöffensenats die Verhandlung auf 9. Oktober. Dann soll ein Zeuge befragt werden, der am Donnerstag unentschuldigt nicht erschienen ist. Der angeklagte Untersuchungshäftling sagte, er sei nicht schuldig. Er habe seine ehemalige Lebensgefährtin lediglich beschimpft. Verteidiger Manuel Dietrich beantragte einen Freispruch. In der Anklageschrift werden dem in Vorarlberg lebenden Südwesteuropäer zahlreiche Taten vorgeworfen: Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung, schwere Nötigung, Nötigung, gefährliche Drohung. Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage beträgt der Schuldspruch zwei bis zehn Jahre Gefängnis.

Kontrollzwang und Drohungen

Was aus Sicht der Anklagebehörde vorgefallen ist, schilderte Staatsanwalt Gschwenter so: Im September 2022 sei der Angeklagte am Landesgericht rechtskräftig verurteilt worden, weil er seine Lebensgefährtin gefährlich bedroht habe. Nach dem Ende der Beziehung hätten die jungen Leute im März 2023 den Kontakt zueinander wieder aufgenommen. Wegen des Kontrollzwangs des eifersüchtigen 34-jährigen habe die junge Frau ihm am 19. April mitgeteilt, sie brauche Abstand zu ihm. Als sie am 21. April mit Arbeitskollegen ausgegangen sei, habe er ihr damit gedroht, ihre Nacktfotos- und videos zu veröffentlichen.

Am selben Abend sei sie nach dem Ausgang zu ihm in seine Wohnung gekommen, so der öffentliche Ankläger. Dort habe der Angeklagte sie eingesperrt und sie mit Schlägen und Bissen leicht verletzt. Er habe gesagt, sie werde seine Wohnung nicht lebend verlassen. Mit einem Messer habe er gedroht, sie abzustechen. Und er habe gedroht, die gemeinsame Tochter verschwinden zu lassen. Der am Donnerstag vor Gericht nicht erschienene Zeuge sagte vor der Polizei, er habe an jenem Abend den Angeklagten besucht. Dabei habe sie ihn aufgeregt darum gebeten, ihr zu helfen.