Sexuelle Attacke auf Spaziergängerin: Haft

Urteil in zweiter Instanz bestätigt: Dreieinhalb Jahre Gefängnis für vorbestraften 42-Jährigen, der in Wald in Bregenz 70-jährige Spaziergängerin zu vergewaltigten versuchte.
Wegen versuchter Vergewaltigung wurde der mit sechs Vorstrafen in Österreich und Deutschland belastete Angeklagte im Oktober 2023 in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Urteil wurde in zweiter Instanz bestätigt und ist nun rechtskräftig. Denn der Oberste Gerichtshof in Wien wies die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück. Das Oberlandesgericht Innsbruck gab danach der Strafberufung des 42-Jährigen keine Folge. Der Strafrahmen belief sich auf zwei bis zehn Jahre Haft.
Tathergang
Die Richter gingen vom angeklagten Sachverhalt aus: Der türkische Kurde sprach im Mai 2023 in Bregenz im Wald beim Wocherhafen am Bodensee eine ihm unbekannte Spaziergängerin an. Der Handelsangestellte ging rund eine halbe Stunde lang mit der 70-Jährigen mit und unterhielt sich mit ihr. Dann umklammerte er sie von hinten mit beiden Armen, zerrte sie in einen Waldweg.
Dann gelang es der Deutschen, sich von ihm loszureißen. Die Pensionistin rannte davon und hinter einer 57-jährigen Radfahrerin her, die zufällig um die Kurve kam. Die Frauen brachten sich beim Kiosk am Wocherhafen in Sicherheit. Dort riet die Radfahrerin der Rentnerin, den Vorfall anzuzeigen.
Widersprüchliche Aussagen
Vier Wochen später, am 29. Juni 2023, konnte der Angeklagte als Tatverdächtiger festgenommen werden. DNA-Spuren auf der Jacke der 70-Jährigen wiesen auf den Vorbestraften hin.
Der im Unterland lebende Angeklagte verantwortete sich am Landesgericht widersprüchlich. Er bekannte sich schuldig und entschuldigte sich bei der 70-jährigen Frau, die ihm vergab. Allerdings sagte er auch, er habe doch nichts getan.
Mildernd wurde gewertet, dass es bei der Tat beim Versuch geblieben ist. Allerdings seien auch die Folgen beim Opfer nicht zu unterschätzen, sagte Richter Martin Mitteregger als Vorsitzender des Feldkircher Schöffensenats. Die 70-Jährige ganz zu Protokoll, seit dem Vorfall spaziere sie nicht mehr allein im Wald. Für Frauen sei es ein Super-Gau, im Wald in ein Gebüsch gezerrt zu werden, so der Strafrichter.
Erschwerend wirkten sich drei einschlägige Vorstrafen und der rasche Rückfall aus. Ende 2022 wurde der Mann in Deutschland wegen sexueller Nötigung zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von acht Monaten verurteilt.