Missbrauchspornografie: Strengerer Strafrahmen

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für 18-Jährigen, der auch nach Gesetzesverschärfung Bilder herunterlud.
Seit 1. Dezember 2023 gilt in Österreich die Gesetzesverschärfung für Kinderpornografie. Der 18-Jährige aus dem Bezirk Bludenz zählt am Landesgericht Feldkirch zu den ersten Angeklagten, die nach der strengeren neuen Rechtslage verurteilt wurden.
Drei Tage Bedenkzeit
Wegen des Verbrechens des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials wurde der unbescholtene Lehrling am Dienstag zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von acht Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 2800 Euro (280 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt. Das Urteil, das der geständige Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Melanie Wörle nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft, weil sich der Angeklagte allein seit 1. Dezember 2023 insgesamt 195 Missbrauchsbilder von Unmündigen verschafft hat. Die verschärfte Strafdrohung bezieht sich auf das Verschaffen von mehr als 30 und damit vielen Bildern von missbrauchten Unmündigen. Früher hätte es sich nur um ein Vergehen mit einer möglichen Höchststrafe von drei Jahren gehandelt.
Beschaffung
Der Österreicher türkischer Abstammung hat sich zwischen Juni 2023 und Februar 2024 insgesamt 407 Missbrauchsbilder von Unmündigen und mündigen Minderjährigen und ein Missbrauchsvideo über Telegram und Twitter verschafft. Davon bezogen sich 175 Bilder von Unmündigen und mündigen Minderjährigen und ein Video auf die alte Rechtslage bis November 2023 und 195 Bilder von Unmündigen und 37 Bilder von mündigen Minderjährigen auf die neue Rechtslage seit 1. Dezember 2023.
Das Handy und das Tablet des jungen Erwachsenen werden jetzt von der Justiz vernichtet, weil die 408 heruntergeladenen Missbrauchsdateien dort in der Dropbox abgespeichert waren. 10.000 der 154.000 Bilder auf den elektronischen Geräten wurden überprüft.