20.000 Euro Streitwert für ein fremdes Foto

Fotografenverband klagt Hotel, das ohne Berechtigung Frühstücksfoto auf Facebook veröffentlichte.
Mit dem aus dem Internet heruntergeladenen Foto machte die beklagte Betreiberfirma zwischen August 2019 und Februar 2024 Werbung für das Frühstücksbuffet ihres Vorarlberger Hotels auf dessen Facebookseite. Produziert hat das Lichtbild offenbar ein Wiener Fotograf, der seine Rechte an den klagenden Rechtsschutzverband der österreichischen Berufsfotografen abgetreten hat.
Die klagende Partei fordert von der beklagten Partei 2805 Euro Schadenersatz für die Verletzung des Urheberrechts mit dem unberechtigt veröffentlichten Foto. Zudem die Unterlassung der Veröffentlichung des Lichtbilds verlangt. Dafür hat der klagende Interessenverband den Streitwert mit 17.195 Euro angegeben und sich dabei an den berufseigenen Honorarkriterien orientiert. Der Gesamtstreitwert beträgt damit 20.000 Euro.
Vergleich scheiterte
Vergleich scheiterte. Der Zivilprozess hat am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch begonnen und wurde von Richterin Larissa Bachmayer vertagt. Beklagtenvertreter Joachim Matt sagte, er habe vor dem Prozess für eine gütliche Einigung 2000 Euro und die Unterlassung der weiteren Veröffentlichung des Fotos angeboten. Das sei der klagenden Partei aber zu wenig gewesen. Ein Vergleich scheiterte während des Prozesses am überhöhten Streitwert und damit an den davon abhängigen hohen Kosten. Klagsvertreter Edelbert Giesinger berichtete, die Kosten der klagenden Partei würden bislang 5180 Euro betragen. Für einen Vergleich zur Beendigung des Rechtsstreits müsste die beklagte Partei die Kosten der klagenden Partei übernehmen und als Schadenersatz 2400 Euro überweisen, insgesamt also rund 7580 Euro.
Beklagtenvertreter Matt meinte, der klagenden Partei stehe nur die marktübliche Lizenzgebühr von 120 Euro zu. Die klagende Partei sei eine Geldmaschine, die mit Klagen mit überhöhten Streitwerten ein Geschäftsmodell entwickelt habe. Klagsvertreter Giesinger wies den Vorwurf als falsch zurück.