Stadtbeamtin gewürgt, geschlagen, verleumdet

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe: Arbeitslose 29-Jährige erhielt keinen Zuschuss und verletzte deshalb dem Urteil zufolge Mitarbeiterin der Dornbirner Sozialabteilung leicht.
Wegen schwerer Körperverletzung, Verleumdung und falscher Zeugenaussage wurde die mit vier Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Zudem hat die Arbeitslose der Geschädigten vorerst 360 Euro zukommen zu lassen.
Nicht rechtskräftig
Das milde Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Denn die Angeklagte, die eine einschlägige Vorstrafe hat, und Staatsanwältin Julia Berchtold nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht elf Monaten Haft. Weil eine Beamtin während des Dienstes leicht verletzt wurde, lag strafrechtlich eine schwere Körperverletzung vor.
Die 29-jährige Arbeitslose erhielt auch am 31. Jänner in der Sozialabteilung der Stadt Dornbirn keinen finanziellen Zuschuss. Deshalb würgte die Dornbirnerin nach den gerichtlichen Feststellungen eine Mitarbeiterin der Sozialabteilung, bespuckte sie und schlug ihr auf den Arm und die Hand.
Beamtin verleumdet
Die Beschuldigte verleumdete nach Ansicht des Richters die städtische Bedienstete bei ihrer polizeilichen Einvernahme am 3. Februar. Demnach behauptete die 29-Jährige bewusst wahrheitswidrig, sie sei von der Beamtin gewürgt und geschlagen worden. Darüber hinaus habe die 54-Jährige ihr Handy, ihre Jacke und eine Goldkette beschädigt.
Die zur Tatzeit wohl alkoholisierte und daher eingeschränkt zurechnungsfähige Angeklagte sagte vor Gericht, sie sei nicht schuldig, und beantragte einen Freispruch. Sie habe die Beamtin nur am Hals von sich weggeschoben.
Unglaubwürdig
Der Strafrichter hielt jedoch ihre Angaben für unglaubwürdig und die Aussage der Belastungszeugin für glaubwürdig.
Die Geschädigte sagte als Zeugin, zu dem Vorfall sei es im Gang des Rathauses beim Kopieren von Unterlagen der Antragstellerin gekommen. Sie habe wegen des Würgens wochenlang Schmerzen gehabt. Wegen des Vorfalls habe sie Schlafstörungen, Ängste und Psychotherapie in Anspruch genommen. Hernach habe sie an die Ermordung eines Mitarbeiters der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom Februar 2019 gedacht. Sie sei froh, dass ihr nicht noch mehr passiert sei.