Zwei Jusstudenten leisteten Widerstand

Drei Geschwister für physisch und verbal aggressives Verhalten in und vor Lustenauer Diskothek bestraft.
Drei Geschwister, darunter zwei Jusstudenten, leisteten nach den gerichtlichen Feststellungen im November 2023 als alkoholisierte Besucher einer Lustenauer Diskothek unter anderem Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Beschimpften Disko-Türsteher
Dafür und auch wegen schwerer Körperverletzung an einem Polizisten, tätlichen Angriffs auf einen Beamten, Verhetzung und Beleidigung wurde die unbescholtene Jusstudentin am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Die Erstangeklagte wehrte sich gegen ihre Festnahme, trat oder schlug zwei Polizisten, beleidigte Polizisten und beschimpfte einen dunkelhäutigen Disko-Türsteher rassistisch.
Diversion
Ihr ebenfalls Jus studierender Bruder, angeklagt wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und Beamtenbeleidigung, kam mit einer Diversion davon. Der Verantwortung für sein Fehlverhalten übernehmende Unbescholtene bezahlte die Geldbuße von 600 Euro während der Gerichtsverhandlung. Daraufhin stellte Richterin Sabrina Tagwercher das Strafverfahren gegen den Drittangeklagten ein.
Als Haupttäter wurde der Zweitangeklagte wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, Verhetzung, Beleidigung und Verleumdung schuldig gesprochen. Über den netto 2400 Euro verdienenden und vorbestraften Facharbeiter wurde eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von neun Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 10.400 Euro (400 Tagessätze zu je 26 Euro) verhängt. Er hat zwei verletzten Polizisten als Teilschadenersatz 650 Euro zu bezahlen und dem Gericht 500 Euro an Verfahrenskosten.
Die von German Bertsch verteidigten Angeklagten waren ebenso wie Staatsanwalt Elias Zortea mit den gerichtlichen Entscheidungen einverstanden. Daher sind die beiden Urteile und die diversionelle Erledigung rechtskräftig.