Gefängnisstrafe erhöht: Messerstecher muss sechs Jahre in Haft

Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde der Angeklagte nun zu einer höheren Haftstrafe verurteilt, als ursprünglich angedacht.
Das Oberlandesgericht Innsbruck erhöhte in der Berufungsverhandlung die Haftstrafe um eineinhalb Jahre auf sechs Jahre. Damit wurde der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch Folge gegeben, aber nicht jener des Angeklagten.
Mit Schnitt in die Kehle gedroht
Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich, wegen der Verwendung einer Waffe, auf zwei bis zehn Jahre Haft.
Nach Ansicht der Feldkircher Geschworenen hat der 57-jährige Angeklagte am 6. März 2023 vor seinem Haus im Bregenzerwald seinen 49-jährigen Schuldner mit einem Schlag mit einem Gegenstand auf den Hinterkopf bewusstlos geschlagen. Demnach hat er ihn daraufhin in dessen Autokofferraum gezerrt. Dort hat der ledige Frühpensionist laut Urteil das inzwischen aufgewachte Opfer mit sieben bis zu 13 Zentimeter tiefen Schnitten mit einem Stanleymesser in die Unterarme schwer verletzt. Und der Angeklagte soll ihm mit einem Schnitt in die Kehle gedroht haben.
Wunden verbunden
Danach hat der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen in seinem Haus die Wunden des Verletzten verbunden und ihm mehrfach damit gedroht, ihn umzubringen. Letztlich hat der 57-jährige Gläubiger, der seit Jahren bei ihm Schulden eintreiben wollte, den Verletzten gehen lassen. Das 49-jährige Opfer ist mit dem eigenen Auto zum Dornbirner Stadtspital gefahren.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen absichtlicher, schwerer Körperverletzung. Das Oberlandesgericht Innsbruck ging aber sogar von versuchtem Mord aus. Die Feldkircher Geschworenen nahmen jedoch mit 8:0-Stimmen keinen Mordversuch an.
In fensterlosem Raum eingesperrt
Der Angeklagte beantragte einen Freispruch. Der Beschuldigte gab zu Protokoll, der 49-Jährige habe sich die Verletzungen selbst zugefügt.
Noch nicht entschieden wurde über die weiteren Anklagevorwürfe. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe den Schuldner zwischen 2011 und 2023 gestalkt, zuletzt mit 2000 Anrufen in drei Monaten. Zudem soll er 2020 den Schuldner geschlagen, den nur mit einer Unterhose bekleideten Mann mindestens eine Stunde lang in einem fensterlosen Raum eingesperrt und danach gezwungen haben, ihm Alkohol auf einem Tablett zu servieren.