Feuerwehrmann klaute betrunken Feuerwehrauto

21-Jähriger entwendete im Juni betrunken ein Feuerwehrfahrzeug im Bregenzerwald und fuhr mit Blaulicht zu einem Lokal in Dornbirn.
Der damalige Feuerwehrmann war mit 1,3 Promille alkoholisiert und entwendete am 14. Juni im Bregenzerwald ein Fahrzeug seiner Feuerwehr. Beim Ausparken beschädigte er einen abgestellten Anhänger und beging Fahrerflucht. Danach fuhr der geringfügig Beschäftigte mit dem beschädigten Feuerwehrauto unter mehrmaliger Verwendung des Blaulichts nach Dornbirn zu einem Gastlokal. Auf der Fahrt dorthin kippte das zu schnell gefahrene Feuerwehrauto mit aktiviertem Blaulicht in einer Kurve beinahe um. Dadurch wurde sein 25-jähriger Beifahrer gefährdet. Ein Taxifahrer verständigte die Polizei, weil ihm in Dornbirn das abgestellte beschädigte Feuerwehrauto aufgefallen war.
Geldstrafe
Wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen und Gefährdung der körperlichen Sicherheit wurde der unbescholtene 21-Jährige am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 840 Euro (210 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 560 Euro. 280 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. 2000 Euro hat der Angeklagte der betroffenen Gemeinde für den Versicherungsselbstbehalt zu bezahlen. Als Bewährungsauflage wurde dem Drogenkonsumenten die Weisung erteilt, die begonnene ambulante Suchtberatung fortzusetzen.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richter Dietmar Nußbaumer, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Melchhammer einverstanden waren, ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte hat keinen Verteidiger und erhielt deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht drei Monaten Haft.
Mildernd gewertet wurden das reumütige Geständnis, die Unbescholtenheit und das Alter von 21 Jahren zur Tatzeit. Erschwerend wirkte sich lediglich das Vorliegen von zwei Vergehen aus.