Rauschgift sollte in Toilette weggespült werden

06.12.2024 • 12:21 Uhr
Rauschgift sollte in Toilette weggespült werden
Der Strafe konnte nicht nachgesehen werden.Hartinger

Angeklagter wollte bei Hausdurchsuchung Marihuana verschwinden lassen und verletzte einen Beamten.

Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, versuchter Unterdrückung eines Beweismittels und unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1000 Euro (250 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 52-jährige Syrer einem verletzten Beamten 100 Euro zu bezahlen.

Sohn verdächtigt

Das Urteil von Richter Marco Mazzia ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen wurde in der gemeinsamen Wohnung im Bezirk Feldkirch eine Hausdurchsuchung durchgeführt, weil der Sohn des Angeklagten verdächtigt wurde, 500 Gramm Marihuana weitergegeben zu haben. Demnach versuchte der Angeklagte, 50 Gramm Marihuana, die seinem Sohn gehörten, in der Toilette hinunterzuspülen. Dabei drückte der 52-Jährige dem Urteil zufolge derart gegen die WC-Tür, dass Beamte die Tür aus den Angeln heben mussten.

Angst vor Beamten

Zudem versuchte sich der festgenommene Angeklagte nach Ansicht des Richters loszureißen und verletzte dabei einen Beamten leicht.

Der angeklagte Syrer sagte, er habe Angst vor den Beamten gehabt. Das sei kein Grund, derart aggressiv auf eine Amtshandlung zu reagieren, erwiderte Richter Mazzia.

Abschreckung der Allgemeinheit

Weil der Angeklagte das Rauschgift seines Sohnes kurz in den Händen hielt, um es verschwinden zu lassen, wurde er wegen unerlaubten Drogenbesitzes schuldig gesprochen.

Es könne nicht sein, dass bei einer Hausdurchsuchung versucht werde, gesuchte Gegenstände verschwinden zu lassen, sagte der Strafrichter. Zur Abschreckung der Allgemeinheit habe daher die Geldstrafe für den Ersttäter nicht teilbedingt nachgesehen werden können.