Politik

Nächste Runde im Duell um Alpe Krähenberg

02.04.2024 • 23:00 Uhr
Alpe Krähenberg
Die Alpe Krähenberg in Sibratsgfäll beschäftigt die Behörden und wird zum Zankapfel. Spiegelfeld Immobilien

Die wohl umstrittenste Alpe in Vorarl­berg sorgt weiter für Schlagzeilen. Eigentümer-Vertreter Wilhelm Klagian findet deutliche Worte für Landesvolksanwalt Feurstein und Johannes Gasser (Neos).

In einer Neos-Anfragebeantwortung des Landes Vorarlbergs erläuterten die Landesräte Marco Tittler und Christian Gantner, dass die Umwidmungen in der längst zum Politikum gewordenen Causa rund um den Bau der „Alpe Krähenberg“ in Sibratsgfäll zweckmäßig gewesen und keine Landesförderungen bewilligt worden seien.

Willkür

Heftige Kritik übt Wilhelm Klagian an der Beurteilung der „Causa Krähenberg“ in einem Ende Februar an den Volksanwalt gerichteten Schreiben. Von Willkür, Falschinformation, mangelnder Objektivität und Überschreitung seiner Kompetenz ist durchgängig die Rede, ein „inszenierter Skandal“ und der Vorwurf, ein „willfähriger Helfer“ für Neos-Politiker Johannes Gasser zu sein, wird Feurstein vonseiten des Rechtsanwalts attestiert.

Im Gespräch Wilhelm Klagian, Portrait für Samstagsinterview, Gesprächsbild mit Hanna Reiner und Andreas Scalet, Portrait
Rechtsanwalt und Wirtschaftsjurist Wilhelm Klagian vertritt die Eigentümer. Philipp Steurer

„Zur letzten Stellungnahme der Landesräte, wonach keine Förderungen ‚gewährt‘ wurden, ist klarzustellen, dass nie welche beantragt wurden“, zeigte sich der Jurist außerdem überrascht von den in den Medien kolportierten Ausführungen.

Schlussabnahme

„Wenn immer der kleine Bauer und die Häuslbauer zitiert werden, die sich an die Gesetze halten müssen, dann ist festzuhalten, dass dies selbstverständlich auch für die großen ‚Alphäusl‘-Bauer gilt: Das Alpgebäude wurde entsprechend der Baubewilligung errichtet. Sämtliche Außenmaße sind korrekt. Nachdem die Behörde bemängelt hatte, dass im Innenausbau auch der Dachboden ausgebaut werde, wurden umgehend anforderungsgemäß Deckpläne geliefert, wonach nach der Fertigstellung ein Jahr später ohne Beanstandung die Schluss­abnahme erfolgte“, beteuert der Eigentümervertreter zudem die Unschuld der Verantwortlichen, die immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hätten.

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Gegendarstellung

In einer Stellungnahme werden verschiedene Punkte bezüglich eines Bauvorhabens klargestellt. Entgegen der Behauptungen der Landesvolksanwaltschaft wurde eine Schlussüberprüfung der Bauakten durchgeführt, was durch ein vom Bürgermeister unterschriebenes Protokoll dokumentiert ist. Weiterhin basiert der Baubescheid auf einem aktualisierten Lageplan, der nach Empfehlung eines Amtssachverständigen angepasst wurde. Zusätzlich wurden, wie vom Bauausschuss gefordert, ergänzende Deckpläne eingereicht und genehmigt. Die Autoren legen dar, dass für den ausgebauten Wohntrakt eine landwirtschaftliche Notwendigkeit besteht, was durch die Landwirtschaftsstrategie Vorarlbergs unterstützt wird.

Kritik am Baubescheid und den Bewilligungs­praktiken wird als intellektuell unehrlich oder absichtlich falsch bezeichnet. Zudem wird entschieden zurückgewiesen, dass ein anderes als das bewilligte Projekt umgesetzt wurde, ebenso wie die Behauptung, die Gebäulichkeit sei einem anderen als dem genehmigten Verwendungszweck zugeführt worden. Spekulationen, es seien Wohneinheiten für Jagdgäste oder ein Jagdanwesen erstellt worden, werden als absurd und unbewiesen abgetan. Schließlich werden Vorwürfe, das errichtete Alpgebäude weiche massiv von den Bewilligungen ab, als falsch und willkürlich zurückgewiesen.

Hauptkritikpunkte

Falsche Information über
Aufklärungspflichten:
Die Autoren weisen die Annahme zurück, dass sie als Vertreter der Eigentümer diese nicht korrekt über die Aufgaben und Tätigkeiten des Landesvolksanwalts informiert hätten.
Unvollständige rechtliche
Belehrung:
Sie kritisieren, dass die Landesvolksanwaltschaft in ihrer Belehrung wesentliche gesetzliche Pflichten, nämlich die Beratung und Auskunftserteilung in Verwaltungsangelegenheiten, ausgelassen hat.
Mangel an Objektivität und Willkür:
Der Bericht der Landesvolksanwaltschaft vom 13.12.2023 wird als subjektiv, falsch und willkürlich bezeichnet.

Innenausbau

Der wohl größte bemängelte Missstand ist und bleibt der nicht planmäßige Innenausbau der Wohnfläche im Alpgebäude. Hier sei man aber mittlerweile sehr bemüht, eine Einigung mit allen Verantwortlichen zu treffen. Und man räume auch ein, hier Pläne nachreichen zu müssen.

Damit ist die „unendliche Geschichte“ rund um die „Luxusalpe“ um eine Kapitel reicher. Sicher nicht das letzte,

Landesvolksanwalt verweist auf Amt

„Ich prüfe als unabhängiges und weisungsfreies Kontrollorgan objektiv – anhand der uns vorliegenden Unterlagen – mögliche Missstände in der Verwaltung, entweder aufgrund von Beschwerden oder von Amtswegen. Gemeinsam mit meinem Team bin ich aber weder eine Strafverfolgungsbehörde noch ein Gericht, weshalb wir auch keine Parteien oder Zeugen einvernehmen. Entscheidend für unsere Prüfung ist die Aktenlage, geprüft werden Verwaltungsbehörden“, informiert Landesvolksanwalt Klaus Feurstein auf NEUE-Anfrage. Adressat der Prüfberichte seien deswegen die jeweils ins Visier geratenen Behörden der Verwaltung, und nicht die Eigentümer oder Bürger. „Festzuhalten ist, dass die Aktenlage zum Zeitpunkt der Prüfung keine anderes Prüfergebnis aus unserer Sicht zugelassen hat. Meines Wissens sind hier die zuständigen Behörden wie das Bauamt schon intensiv an der weiterführenden Prüfung dran und prüfen, ob die die bisherige Tätigkeit der Baubehörde im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stand. Ich selbst werde an diesen weiterführenden Prüfungen nicht beteiligt“, führt Feurstein weiter aus.

Maurice Shourot
Landesvolksanwalt Klaus Feurstein reagiert gelassen.Maurice Shourot