Was ist der Landtag, wie entsteht ein Gesetz?

Am kommenden Sonntag wird der Vorarlberger Landtag gewählt. Wie er zusammengesetzt ist, was dort passiert und wie neue Gesetze und Änderungen beschlossen werden.
1. Was ist der Landtag?
Antwort: Der Vorarlberger Landtag ist das gesetzgebende Organ des Bundeslandes Vorarlberg. Er setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen, die alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Landes gewählt werden. Die Anzahl der Sitze, die jede Partei erhält, hängt vom Wahlergebnis ab.
Die Hauptaufgabe des Landtags ist es, Gesetze für Vorarlberg zu beschließen. Zudem kontrolliert er die Landesregierung und den Landeshauptmann, prüft den Landeshaushalt und verabschiedet den Budgetplan. Auch wichtige Entscheidungen in Bereichen wie Bildung, Verkehr und Wohnbau werden im Landtag diskutiert und beschlossen.
2. Wie läuft eine Landtagssitzung ab?
Antwort: Die Geschäftsordnung des Landtags gibt den Ablauf der Sitzungen detailliert vor. Zunächst eröffnet der Landtagspräsident die Sitzung, wobei er bekannt gibt, ob Abgeordnete fehlen und welche Gründe (wie etwa Krankheit) vorliegen. Es folgen offizielle Mitteilungen, wie Berichte über vorausgegangene Ausschusssitzungen oder andere Aktivitäten des Landtags und der Abgeordneten. Danach beginnt die Aktuelle Stunde. Anschließend werden Gesetzesvorschläge sowie staatsrechtliche Vereinbarungen gemäß Artikel 15a der Bundesverfassung diskutiert. Solche Vereinbarungen können zwischen dem Land und dem Bund oder auch zwischen mehreren Bundesländern getroffen werden. Danach folgt die Behandlung von bis zu vier dringlichen Anfragen. Im Anschluss werden Berichte des Rechnungshofs oder des Landes-Rechnungshofs besprochen, sofern vorhanden. Beratungsgegenstände, die in keinem anderen Tagesordnungspunkt untergebracht sind, werden danach behandelt. Am Ende stehen weitere Anfragen sowie die Zuweisung von Beratungsgegenständen an die zuständigen Ausschüsse. Seit 2022 besteht zudem die Möglichkeit, einen Punkt für Bürgerbeteiligung auf die Tagesordnung zu setzen, falls genügend Unterstützer vorhanden sind.
3. Wie lange dauert eine Landtagssitzung?
Antwort: Es gibt keine festen Vorgaben zur Dauer der Sitzungen. Der Beginn ist in der Regel um 9 Uhr, und die Debatten können, je nach Umfang der Tagesordnung, bis zum Abend oder sogar in die Nacht hinein dauern. Ausnahmen bestehen für die Aktuelle Stunde und bestimmte Debatten wie die Budgetdebatte, für die Redezeitbegrenzungen gelten. Der Präsident kann Sitzungen für Pausen unterbrechen, die laut Geschäftsordnung jedoch nicht länger als zwei Stunden dauern dürfen. Pausen sind in der Regel um die Mittagszeit und abends um etwa 19 Uhr vorgesehen. Seit 2023 können Abgeordnete in digitalen Pausen an Remote-Besprechungen teilnehmen, was die Arbeitsabläufe effizienter gestaltet.

4. Wie entsteht ein Gesetz?
Antwort: Vorschläge für neue Gesetze oder Gesetzesänderungen können von der Landesregierung, durch Volksbegehren von Bürgern oder Gemeinden, von mindestens zwei Abgeordneten oder einem Ausschuss eingebracht werden. Der Entwurf wird im Landtag sowie im zuständigen Ausschuss beraten und schließlich beschlossen. Die einfache Mehrheit der Abgeordneten reicht dafür aus; bei Verfassungsgesetzen sind jedoch zwei Drittel der Stimmen erforderlich. Bürger und Gemeinden können eine Volksabstimmung über einen Gesetzesbeschluss verlangen. Auch die Bundesregierung kann in bestimmten Fällen Einspruch einlegen. Erfolgt kein Einspruch, wird das Gesetz vom Landtagspräsidenten und dem Landeshauptmann unterzeichnet, im Landesgesetzblatt veröffentlicht und tritt frühestens am darauffolgenden Tag in Kraft. Seit 2022 können Bürger Gesetzesentwürfe online einsehen und kommentieren, bevor sie endgültig beschlossen werden.
5. Was ist die aktuelle Stunde?
Antwort: In der Aktuellen Stunde wird ein „Thema von landespolitischer Bedeutung“ behandelt, wie es in der Geschäftsordnung festgelegt ist. Die Themen werden abwechselnd von den Fraktionen vorgeschlagen. Oft handelt es sich um aktuelle Themen, die in der politischen Diskussion gerade besonders relevant sind. Die Redezeit ist auf eine Stunde begrenzt und wird gleichmäßig auf die Fraktionen und das zuständige Regierungsmitglied aufgeteilt. Die Fraktion, die das Thema vorgeschlagen hat, erhält dabei doppelt so viel Redezeit. Andere Regierungsmitglieder können auf Kosten der Redezeit ihrer Fraktion das Wort ergreifen.
6. Was ist eine Anfrage?
Antwort: Jeder Abgeordnete hat das Recht, einem Regierungsmitglied Fragen zu dessen Ressort zu stellen. Solche Anfragen werden schriftlich beim Landtagspräsidenten eingereicht, der sie an das zuständige Regierungsmitglied weiterleitet. Dieses hat drei Wochen Zeit, die Anfrage zu beantworten. Auf Wunsch kann die Beantwortung auch im Landtag diskutiert werden. Jede Fraktion hat zudem die Möglichkeit, bis zu zwei ihrer Anfragen als dringlich zu kennzeichnen und unter einem eigenen Tagesordnungspunkt behandeln zu lassen. Seit 2023 ist die digitale Einreichung von Anfragen möglich, was die Bearbeitung beschleunigt.
7. Was sind Ausschüsse?
Antworten: Ausschüsse bereiten die Themen vor, die im Landtag behandelt werden. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Anzahl der Ausschüsse und deren Mitgliederzahl legt der Landtag fest. In der aktuellen Periode gibt es 13 Ausschüsse, die sich mit verschiedenen Themenbereichen wie Finanzen, Landwirtschaft oder Umwelt- und Klimaschutz befassen. Laut Landesverfassung und Geschäftsordnung sind ein Notstandsausschuss, ein Kontrollausschuss, ein Volksanwaltsausschuss und ein Europaausschuss vorgeschrieben. Die Ausschüsse tagen meist mittwochs, etwa zwei Wochen vor einer Landtagssitzung, und werden vom gewählten Obmann geleitet. Dieser ist für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich und beruft Sitzungen ein, wenn Beratungsgegenstände besprochen werden müssen. Der Ausschuss tritt auch zusammen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies beantragt.
Landtagswahl: Mehr Wahlkarten, aber fehlende Zustellungen

Für die Landtagswahl am kommenden Sonntag wurden insgesamt 53.181 Wahlkarten ausgestellt, wie die Landespressestelle am Freitag mitteilte. Das bedeutet, dass nahezu jeder fünfte Wahlberechtigte, nämlich 19,6 Prozent der insgesamt 271.882 wahlberechtigten Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, seine Stimme per Briefwahl abgeben wird. Im Vergleich zur Landtagswahl 2019 entspricht dies einer Steigerung um 53,8 Prozent. Gegenüber der Nationalratswahl vor zwei Wochen wurden allerdings 9051 Wahlkarten weniger ausgestellt.
Die Wahlkarten, die bis Freitag, 12 Uhr, bei den Gemeinden eingetroffen sind, werden am Sonntag in den Wahllokalen ausgezählt und fließen in die Wahlergebnisse der jeweiligen Wahlsprengel ein. Karten, die nach Freitagmittag eintreffen, sowie jene, die am Wahltag selbst im Wahllokal abgegeben werden, werden am Dienstag von den Bezirkswahlbehörden ausgezählt.
Beschwerden
Wie der ORF berichtet, haben mehrere Wahlberechtigte, darunter eine Frau aus Feldkirch, ihre Briefwahlkarte trotz fristgerechter Beantragung nicht erhalten. Die Stadt Feldkirch habe ihr mitgeteilt, dass es bei der Post zu Problemen gekommen sei, an deren Behebung man arbeite. Ähnliche Fälle wurden auch aus Bregenz und Bludenz gemeldet. Die betroffenen Städte verwiesen ebenfalls auf Schwierigkeiten bei der Postzustellung. Markus Leitgeb, Pressesprecher der Österreichischen Post, bezeichnete die Vorfälle als „Missverständnis“. Er betonte, dass alle Wahlkarten im Raum Feldkirch zugestellt worden seien und man weiterhin letzte ausstehende Karten noch am Freitag zustellen werde. Beschwerden von der Stadt Feldkirch seien der Post nicht bekannt. Leitgeb empfahl zudem, Wahlkarten immer eingeschrieben zu versenden, da nur so eine elektronische Sendungsverfolgung gewährleistet sei.
Laut Verfassungsjurist Peter Bußjäger könnten die betroffenen Parteien die Wahl anfechten, falls die fehlenden Stimmen das Wahlergebnis maßgeblich beeinflussen würden. Die Wahl selbst wird jedoch wie geplant am Sonntag stattfinden.