Einstimmiger Antrag: Steuerentlastung für Grenzgänger-Pensionisten gefordert

Mit einem gemeinsamen Antrag wollen alle fünf Landtagsfraktionen den steuerlichen Mehraufwand für Pensionisten, die im Ausland gearbeitet haben, beseitigen. Eine Hürde gibt es dabei jedoch.
Dass in der Politik gestritten wird, liegt in der Natur der Sache – schließlich ist jede Partei der Meinung, man selbst habe die besten Ideen. Bei allen Debatten und berechtigten Meinungsverschiedenheiten ist es aber doch eine schöne Abwechslung, wenn alle Fraktionen an einem Strang ziehen – so wie aktuell im Rechtsausschuss. Ein SPÖ-Antrag sieht die Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung für Pensionisten vor, die im Ausland gearbeitet haben. Dieser wird geschlossen von allen Landtagsparteien unterstützt.
Höhere Steuerlast
Die Problematik ist folgende: Viele Vorarlberger Pensionisten – im Antrag ist die Rede von mehreren zehntausend – haben während ihrer Berufslaufbahn in der Schweiz oder in Liechtenstein als unselbständig Erwerbstätige gearbeitet. Während vormals in Österreich berufstätige Arbeitnehmer 14 Pensionen ausbezahlt bekommen, erhalten diese Pensionisten in der Regel nur 12 oder 13 Pensionszahlungen im Jahr.

Da es in Österreich durch die sogenannte „Sechstelbegünstigung“ ein steuerliches Privileg auf diese 13. und 14. Auszahlung gibt, aber dieses für besagte Grenzgänger wegfällt, sind die Pensionisten mit einer höheren Steuerbelastung konfrontiert. Ein Rechenbeispiel aus dem Antrag: Bei einer Jahresbruttorente von 42.000 Euro zahlen ehemalige Grenzgänger rund 2400 Euro mehr Steuern als vergleichbare Pensionisten in Österreich.
Österreichweites Thema
Veronika Marte, Klubobfrau der ÖVP, erläuterte dazu im Vorfeld des Ausschusses: „Diese Problematik betrifft Grenzgänger in ganz Österreich, ist aber aufgrund unserer geographischen Lage und der engen wirtschaftlichen Verflechtungen mit der Schweiz und Liechtenstein ein besonders relevantes Thema in Vorarlberg.“

SPÖ-Klubobmann Mario Leiter, Erstunterzeichner des gemeinsamen Antrags, betonte in einer Aussendung: „Ehemalige Grenzgänger dürfen steuerlich nicht schlechter gestellt werden als Pensionisten mit österreichischen Bezügen.“ Immerhin hätten diese Menschen im Laufe ihres Arbeitslebens ebenfalls wesentlich zur Wirtschaftskraft Vorarlbergs beigetragen, betont der Landeschef der Sozialdemokraten. Über die parteiübergreifende Zustimmung freut sich Leiter: „Es zeigt, dass endlich Bewegung in die Sache kommt.“

Der im Rechtsausschuss vorgelegte Antrag dürfte in der Landtagssitzung am 2. April beschlossen werden, wahrscheinlich einstimmig. Der Haken an der Sache: Die entsprechende steuerrechtliche Reform liegt nicht in der Komeptenz der Bundesländer. Die Landesregierung kann zwar beim Finanzminister dafür eintreten, dass die „Sechstelbegünstigung“ für Grenzgänger-Pensionisten zustande kommt, selbst beschließen können sie diese aber nicht.

Entsprechende Vorstöße des Verbands der Vorarlberger Grenzgänger waren bereits im letzten Jahr erfolglos, als noch der Vorarlberger Magnus Brunner (ÖVP) dem Finanzministerium vorstand. Ob die Bestrebungen aus Vorarlberg beim neuen Finanzminister Markus Marterbauer (parteilos; von der SPÖ nominiert) auf mehr Gehör stoßen, bleibt abzuwarten.