Politik

Künftig Anfragen an den Landtagspräsidenten? SPÖ will Reform, Sonderegger sieht keinen Bedarf

25.06.2025 • 15:56 Uhr
Künftig Anfragen an den Landtagspräsidenten? SPÖ will Reform, Sonderegger sieht keinen Bedarf
Harald Sonderegger und Reinhold Einwallner sind unterschiedlicher Meinung in dieser Sache. steurer/canva

Die SPÖ stellte im Rechtsausschuss einen Antrag auf Ausweitung des Interpellationsrechts. Der Landtagspräsident begründet, warum er keine Notwendigkeit für eine solche Änderung sieht.

Auf den allerersten Blick ist es ein sperriger Begriff – das sogenannte „parlamentarische Interpellationsrecht“. Dahinter verbirgt sich aber ein wesentlicher demokratischer Prozess: Das Recht, Anfragen zu stellen. Im Vorarlberger Landtag liest man unter Paragraf 54, Absatz 1 der Geschäftsordnung, dass jede und jeder Abgeordnete berechtigt ist, „die Regierungsmitglieder über alle Gegenstände ihres Geschäftsbereiches zu befragen“. Aus Anfragebeantwortungen, die binnen drei Wochen erfolgen müssen, erhalten die anfragenden Abgeordneten und in weiterer Folge auch die Öffentlichkeit oft spannende Informationen.

Wer genau gelesen hat, dem ist aufgefallen: Die Mitglieder der Landesregierung dürfen befragt werden. Die SPÖ will das Interpellationsrecht ausweiten: Auch an den Landtagspräsidenten sollen künftig Anfragen gestellt werden dürfen. „Die Abgeordneten sind nicht berechtigt, den Landtagspräsidenten mit einer parlamentarischen Anfrage über die Gegenstände seines Geschäftsbereiches zu befragen. Letztlich sind die Abgeordneten in dieser Hinsicht auf die freiwillige Auskunftsbereitschaft des Präsidenten angewiesen“, führen die Sozialdemokraten im Text des Antrags aus, der am gestrigen Mittwoch im Rechtsausschuss behandelt wurde.

Andere Parlamente als Vorbilder

SPÖ-Transparenzsprecher Reinhold Einwallner begründet das Ansinnen in einer Aussendung: „Ein selbstbewusster Landtag muss auch bereit sein, die eigenen Organe der Kontrolle durch die Abgeordneten zu unterziehen. Alles andere schwächt das Vertrauen in die Institutionen.“ Als Vorbild zieht Einwallner den Nationalrat und die Landtage in Kärnten, Salzburg, der Steiermark sowie dem Burgenland heran, wo der Landtagspräsident im Interpellationsrecht bereits mit einbegriffen ist.

Künftig Anfragen an den Landtagspräsidenten? SPÖ will Reform, Sonderegger sieht keinen Bedarf
SPÖ-Transparenzsprecher Reinhold Einwallner steurer

Dass der Antrag im Rechtsausschuss in der Minderheit blieb, erfreut Einwallner nicht: „Es ist bedauerlich, dass ÖVP und FPÖ unseren Antrag mit der absurden Begründung ablehnen, ein Anfragerecht an den Landtagspräsidenten wäre ihm gegenüber eine Unterstellung.“ Und weiter: „Transparenz und Kontrolle dürfen nicht dort enden, wo es für ÖVP und FPÖ unbequem wird“.

Landtagspräsident kontert

Eine andere Sicht auf die Dinge hat Landtagspräsident Harald Sonderegger (ÖVP). Von der NEUE nach seiner Meinung zur Ausweitung des Interpellationsrechts befragt, erklärt er: „Grundsätzlich ist das Anfragerecht in Richtung der Exekutive – also Regierung und Verwaltung – ausgelegt. Die Einordnung passt nicht.“ In der Rolle des Präsidenten sei man ohnehin interessiert, dem parlamentarischen Apparat und allen Fraktionen gegenüber transparent und fair zu sein. „Keine Anfrage, die vonseiten der Abgeordneten an mich gerichtet war, habe ich nicht beantwortet. Im Gegenteil, das Landtagspräsidium erteilt oft proaktive Auskünfte, die nicht gefragt werden“, so Sonderegger.

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Landtagspräsident Harald Sonderegger (ÖVP) steurer

Jene Bundesländer, in denen der Landtagspräsident vom Anfragerecht miteinbegriffen ist, berichten laut Sonderegger unterschiedlich: „In Salzburg – dem ersten Bundesland mit diesem Umstand – wurden kurz nach Einführung breit gefächerte Anfragen an den Landtagspräsidenten gestellt, in den letzten Jahren aber nicht mehr.“ Noch weniger Nachfrage gab es ganz im Süden Österreichs: „In Kärnten wurde meines Informationsstands nach nur eine einzige Anfrage an den Landtagspräsidenten gestellt.“

Eine neue Chance für den SPÖ-Antrag gibt es am 3. Juni: Bei der Landtagssitzung steht er wieder auf der Tagesordnung.