Politik

Bregenzerwälder Bürgermeister muss 2600 Euro Strafe zahlen – jetzt ist eine Gehaltserhöhung geplant

21.10.2025 • 18:56 Uhr
Bregenzerwälder Bürgermeister muss 2600 Euro Strafe zahlen - jetzt ist eine Gehaltserhöhung geplant
Wegen des Umbaus des Feuerwehrhauses wurde Bürgermeister Ulrich Schmelzenbach zu einer Geldstrafe verurteilt. canva/archiv

Nicht bescheidgemäßer Umbau des Feuerwehrhauses kommt Riefensberger Bürgermeister teuer zu stehen. Nun soll ihm die Gemeindevertretung eine Bezugserhöhung gewähren. Verwaltungsjurist Bußjäger sieht das kritisch.

Erhöhte Mitgliederzahlen und zu wenig Platz: Unter diesen Vorzeichen erweiterte die Bregenzerwälder Gemeinde Riefensberg mit etwas mehr als 1000 Einwohnern im Jahr 2022 das ortseigene Feuerwehrhaus. Eine Abweichung vom Baubescheid kommt Bürgermeister Ulrich Schmelzenbach teuer zu stehen: Nach einem Urteil des Landesverwaltungsgerichts muss er eine vierstellige Summe bezahlen – aus seinem Privatvermögen.

Abweichungen bei den Maßen des Feuerwehrhauses

Auf Nachfrage der NEUE berichtet der Bürgermeister, dass im Vorfeld mehrfach Anpassungen an den Plänen durchgeführt werden mussten. Dabei war die Abstandsnachsicht zu einem benachbarten Wohngebäude Thema. “Der betreffende Nachbar hat die Dokumente zur Abstandsnachsicht drei Mal unterschrieben”, erklärt Schmelzenbach. Bei der Schlussüberprüfung des Bauprojekts wurde dem Bürgermeister jedoch mitgeteilt, dass abermals Abweichungen bei den Maßen des Feuerwehrhauses vorhanden sind. Dabei ging es um mehrere Abweichungen vom Baubescheid bei Dach, First, Länge und Höhe des Feuerwehrgebäudes, alle im Bereich zwischen 10 und 50 Zentimetern.

Bregenzerwälder Bürgermeister muss 2600 Euro Strafe zahlen - jetzt ist eine Gehaltserhöhung geplant
Das Feuerwehrhaus Riefensberg während des Umbaus. archiv

Die Gemeinde baute trotzdem ohne eine vierte Abstandsnachsicht des Nachbarn, was ein Verfahren am Landesverwaltungsgericht (LvwG) zur Folge hatte. In diesem wurde Bürgermeister Ulrich Schmelzenbach als das Organ, das der Gemeinde juristisch nach außen berufen ist, zu einer Geldstrafe und Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Gesamtsumme: 2600 Euro. Das Geld muss er laut Verwaltungsstrafgesetz aus seinem Privatvermögen berappen. “Ich war der Meinung, dass das Projekt so genehmigungsfähig ist”, konstatiert der Ortschef.

Einspruch abgewiesen

Gegen dieses Urteil erhob der Bürgermeister Beschwerde: “Ich teilte dem bautechnischen Amtssachverständigen mit, dass ein Bescheid auch mit leichten Verfahrensmängeln entstehen kann, wenn durch diese leichten Mängel keine für das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährdenden Missstände und auch keine volkswirtschaftlichen Schädigungen zu erwarten sind. (§ 68 Abs. 3 AVG) Dies war und ist bei besagtem Bauvorhaben nicht der Fall.” Diese Passage entnimmt man der Beschwerde, die der NEUE vorliegt. “Außerdem widerspricht die von der Behörde gewählte Vorgehensweise dem Versprechen der Vorarlberger Landesregierung, den Bürokratieabbau konsequent voranzutreiben und diesem entschlossen zu begegnen”, bringt der Bürgermeister als weiteres Argument vor.

Landesverwaltungsgericht (LVwG)
Die Beschwerde des Bürgermeisters wurde am Landesverwaltungsgericht abgelehnt. hartinger

Der Einspruch wurde vom LvwG abgelehnt. “Bei diesen Planabweichungen handelt es sich um Änderungen, durch die die äußere Erscheinung des Gebäudes erheblich geändert wurden. Weiters wurden durch die Änderungen die Abstandsflächen und Mindestabstände beeinflusst, sodass für diese Änderungen eine neuerliche Abstandsnachsicht erforderlich war”, heißt es im Urteil, das der NEUE ebenfalls vorliegt.

Nicht aus böser Intention gehandelt

Er sei “unzufrieden damit, wie die Sache abgelaufen ist”, erklärt Schmelzenbach. Er habe nicht aus böser Intention gehandelt, schließlich “ist das neue Feuerwehrhaus ein Projekt, das die Sicherheit der Bevölkerung erhöht.” Gerade für kleine Gemeinden wie Riefensberg seien die bürokratischen Hürden im Baubereich hoch: “So wird es in Zukunft schwer, noch jemanden zu finden, der Bürgermeister in einer Kleingemeinde sein will.”

Bürgermeister Riefensberg Ulrich Schmelzenbach
Ulrich Schmelzenbach ist unzufrieden damit, wie die Posse verlaufen ist. gemeinde riefensberg

2600 Euro sind für den Bürgermeister einer Kleingemeinde eine beträchtliche Summe – Ulrich Schmelzenbach verdient laut einer VN-Recherche zu den Gehältern der Ortschefs in Vorarlberg 5515,57 Euro brutto. “Ich habe bei der Bezirkshauptmannschaft angefragt, ob ich die entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe von 23 Stunden antreten kann. Das ist allerdings in meinem Fall rechtlich nicht möglich”, so der Bürgermeister.

Gehaltserhöhung geplant

Nun wird ein anderer Weg gewählt: “Die Gemeindevertretung hat einer Bezugserhöhung zugestimmt. Ich bin vom Gehaltsschema am untersten Ende der Bürgermeister mit Gemeinden vergleichbarer Größe. Es wäre ohnehin notwendig gewesen, den Bezug dahingehend anzupassen. Jetzt soll das umgesetzt werden.” Auch eine einmalige Bezugserhöhung wäre im Raum gestanden, das wäre laut rechtlicher Auskunft des Gemeindeverbands aber nicht möglich gewesen, berichtet Schmelzenbach.

WG: Medienanfrage
Verfassungsjurist Peter Bußjäger ordnet die Diskussion, die aktuell in der Riefensberger Gemeindevertretung geführt wird, ein. fotostudio heinz stanger

Verfassungsjurist Peter Bußjäger beurteilt dieses Vorgehen auf Nachfrage kritisch: “Eine auf den Einzelfall bezogene Bezugserhöhung, die dazu führen soll, die Kosten einer Verwaltungsstrafe auf die Gemeinde und den Steuerzahler abzugelten, halte ich für unzulässig. Wenn die Gemeindevertretung generell der Meinung ist, dass eine Gehaltserhöhung innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen angebracht ist, kann sie das bestimmen. In diesem Fall hat es jedoch einen unguten Beigeschmack.”