Therapiestation Carina: Kodex greift nicht, Beziehung dennoch ein No-Go

Nach NEUE-Berichten: Landesrätin Rüscher beantwortet eine SPÖ-Anfrage zur Causa Carina, verweist auf Kompetenzgrenzen des Landes und bestätigt laufende Gespräche über die Zukunft der Stiftung Maria Ebene.
Nach der Berichterstattung der NEUE über die Kündigung des therapeutischen Leiters der Therapiestation Carina und damit einhergehenden schweren Vorwürfen gegen die Stiftung Maria Ebene hatte die SPÖ eine Landtagsanfrage eingebracht. Die SPÖ-Abgeordneten Manuela Auer, Mario Leiter und Reinhold Einwallner wollten damit klären, was hinter den Vorgängen bei der Stiftung Maria Ebene steckt.
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Offiziell wurde der stellenleitende Psychotherapeut gekündigt, weil eine Beziehung mit seiner Stellvertreterin führt und für Alternativlösungen nicht zu haben war – die Stiftung sah darin einen unauflösbaren Interessenkonflikt. Der Betroffene behauptet hingegen, er sei entlassen worden, weil er wiederholt auf Missstände hingewiesen habe. Wie berichtet wurde die stellvertretende therapeutische Leiterin mittlerweile vom Dienst suspendiert.
Corporate Governance Kodex
Ein zentrales Element der SPÖ-Anfrage betrifft den Corporate Governance Kodex des Landes Vorarlberg. Die SPÖ wollte wissen, ob es darin tatsächlich Regelungen gibt, die Beziehungen zwischen Mitarbeitenden untersagen – ein Argument, das im Zusammenhang mit der Kündigung auftauchte.
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Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher stellt in ihrer Beantwortung klar, dass dieser Kodex keine Bestimmungen für das Personal landeseigener oder landesnaher Einrichtungen enthält. Er regle die Organe, etwa Geschäftsführung und Aufsichtsgremien, nicht aber Beziehungen oder Abhängigkeiten unter Mitarbeitenden. Für Landesbedienstete gelten vielmehr die Regeln zu Befangenheit und Unbefangenheit nach dem Landesbedienstetengesetz. In der Beantwortung heißt es wörtlich, dass „in der Zusammenschau dieser Bestimmungen darauf geachtet wird, dass Beziehungen zu nahen Angehörigen nach Möglichkeit vermieden werden“ und dass „direkte Unter- bzw. Überordnungen von nahen Angehörigen keinesfalls toleriert werden“.

Mehrere Fragen der SPÖ – insbesondere jene zu Details der Kündigung, zu internen Abläufen, zur Entscheidung der Stiftung oder zur Rolle einzelner Personen – wurden nicht beantwortet, da diese Bereiche nicht in den Kompetenz- und Verantwortungsbereich der Landesregierung fallen. Rüscher hält ausdrücklich fest, dass das Land weder Arbeitgeber noch Aufsichtsorgan der Stiftung ist.
Gespräche um Zukunft
Grundsätzlich bestätigt die Landesrätin, dass es laufende Gespräche zur künftigen Ausrichtung und Organisation der Stiftung gibt. Diese betreffen sowohl strukturelle Fragen als auch die Einbettung in den Spitalscampus. Ziel sei es, eine stabile und fachlich klare Organisation sicherzustellen; Ergebnisse sollen nach Vorliegen transparent kommuniziert werden.