Unfälle

Mit 2,8 Promille: Autofahrer verursacht mehrere Unfälle

21.07.2025 • 13:03 Uhr
Verkehrsunfall mit Mopedauto aufdrehen L203 in Fussach
Verkehrsunfall mit Mopedauto auf der L203 in Fussach Ronald Vlach

Betrunkener Autofahrer kollidierte auch mit PKW. Haftstrafe für vorbestraften 42-jährigen.

Wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit wurde der mit sechs Vorstrafen belastete Angeklagte am Montag am Landesgericht zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kamen acht Haftmonate aus einer offenen einschlägigen Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe 20 Monate Gefängnis.

Das Urteil von Richter Alexander Wehinger, mit dem der von Alexander Wirth verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Haft gewesen.

Mehrere Unfälle verursacht

Nach den gerichtlichen Feststellungen verursachte der mit 2,8 Promille alkoholisierte Autofahrer am Abend des 11. Mai zwischen Hard, Fußach und Höchst mit einem Auto mehrere Verkehrsunfälle. Dabei kollidierte sein Pkw mit dem Auto einer 17-Jährigen, die dabei verletzt wurde. Im Fahrzeug der 17-Jährigen wurden Mitfahrer gefährdet.

Zudem stieß das Auto des 42-jährigen Angeklagten gegen Firmengebäude, Zäune und eine Verkehrstafel. Bei seiner Unfallfahrt verwendete der Rumäne einen gefälschten polnischen Führerschein.

In Vergangenheit mehrmals Verurteilt

Der Angeklagte war geständig. Schon in der Vergangenheit wurde er mehrmals verurteilt, weil er mit gefälschten Führerscheinen Auto fuhr. Die einschlägigen Vorstrafen hätten ihn offenbar nicht interessiert, sagte Richter Wehinger. Es sei gar nicht einfach, wegen Urkundendelikten zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden.

Verurteilt wurde der Gebäudereiniger auch zu Schadenersatzzahlungen. So hat er etwa der Gemeinde Fußach für beschädigte Verkehrszeichen 650 Euro zu bezahlen. Erschwerend wirkten sich die einschlägigen Vorstrafen, das Vorliegen von mehreren Vergehen und der rasche Rückfall aus. Mildernd gewertet wurde das reumütige Geständnis. Der Angeklagte habe Glück gehabt, dass nicht noch mehr passiert sei, merkte der Richter an.