Steuerhinterziehung im China-Restaurant

Teilbedingte Geldstrafen für unbescholtenen Unternehmer, der sechsstellige Summe an Steuern hinterzog.
Wegen Vergehen nach dem Finanzstrafgesetz wurde der unbescholtene Angeklagte am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 37.500 Euro. Die anderen 37.500 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Die Verbandsgeldbuße für die Steuerhinterziehung durch das Unternehmen des Angeklagten beträgt 45.000 Euro. Davon hat der Unternehmer 15.000 Euro zu bezahlen. 30.000 Euro wurden bedingt nachgesehen.
Über 50.000 Euro überwiesen
Insgesamt hat der in China geborene Österreicher dem Gericht also 52.500 Euro für Strafen zu überweisen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Kathrin Feurle ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwalt Marco Mazzia nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
152.000 Euro Steuern hinterzogen
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Betreiber eines China-Restaurants seit 2015 rund 152.000 Euro an Steuern hinterzogen. Dem Urteil zufolge hat der 62-Jährige zwischen 2015 und 2022 an Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer 83.000 Euro nicht bezahlt sowie von 2015 bis 2024 insgesamt 65.000 Euro an Kapitalertragssteuer. Zudem wurden zwischen 2023 und 2024 an Umsatzsteuervorauszahlungen 4800 Euro vorenthalten.
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Verteidiger Martin Mennel sagte, sein Mandant habe im Abgabenverfahren die offenen Beträge bereits zurückbezahlt. Hervorragende Arbeit habe das Amt für Betrugsbekämpfung bei der Schätzung der hinterzogenen Steuern geleistet. Die vom Gericht verhängte Geldstrafe sei zu hoch ausgefallen, sagte der Anwalt nach dem Schöffenprozess.
Mildernd gewertet wurde das Geständnis, die Unbescholtenheit und die bereits erfolgte Wiedergutmachung des Schadens. Erschwerend wirkten sich der lange Tatzeitraum und die Tatwiederholungen aus.