Lebensgefährtin mit anderem Mann erwischt – Urteil zu Messerattacke

Am Dienstag musste sich ein 53-jähriger Mann vor Gericht verantworten: Er soll einen Mann mit einem Messer attackiert haben, als er ihn mit seiner Lebensgefährtin im Auto antrifft.
„Wir können diese Verhandlung etwas kürzer halten“, beginnt die Verteidigung. Der 53-jährige Angeklagte werde sich schuldig bekennen und die Ansprüche der Privatbeteiligten anerkennen. Dennoch weist Richterin Verena Wackerle nochmals darauf hin, dass es für den Angeklagten um viel geht. Letztlich bewahrheitet sich die Vermutung des Verteidigers nicht.
Zwei Stichwunden
Der Vorwurf: Als der 53-Jährige in der Nacht seine Lebensgefährtin mit einem anderen Mann im Auto antrifft, habe er zunächst sie geschlagen. Der Mann stieg aus, woraufhin der Angeklagte zweimal mit dem Messer auf ihn eingestochen habe. Ein Stich traf den Kniebeuger, der andere das Gesäß.
Laut seiner Aussage habe der Angeklagte am Abend der vorgeworfenen Tat getrunken und sich ins Bett gelegt, bis ihn die Kinder seiner Lebensgefährtin weckten. Sie hätten nach ihrer Mutter geschrien. Er ging nach draußen, um die Mutter zu suchen. Dort habe sie mit einem Mann im Auto getrunken – was sie sonst gemacht haben, wisse er nicht.
Er versuchte, sie aus dem Auto zu ziehen, habe sie aber nicht geschlagen. Als der Mann ausstieg, schlug dieser ihm wortlos auf die Schulter. Dann zog der Angeklagte das Messer. Er fuchtelte mit dem Messer, wollte sein Gegenüber aber nur zum Rückzug bringen. „Ich hatte Angst.“ Die Stiche bedauert er, sie seien aber unabsichtlich erfolgt.
Details bleiben im Dunkeln
Sowohl Angeklagter als auch der Zeuge beschreiben die Situation als unübersichtlich. Es war dunkel. Alles ging schnell. Doch in einem Punkt widerspricht die Zeugenaussage definitiv jener des Angeklagten: Er wollte mit dem Angeklagten sprechen. Der Zeuge habe plötzlich die Stiche gespürt und flüchtete. Der Frau rief er zu, sie solle die Polizei rufen.
Eine Frage, die intensive Aufmerksamkeit erhielt: Warum trug der Angeklagte ein Messer mit sich? Er habe Angst vor dem Mann gehabt, denn ihm seien beunruhigende Informationen über diesen zu Ohren gekommen. Da er vermutete, dass seine Lebensgefährtin sich mit dem Besagten treffe, habe er das Messer mitgenommen.
Die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten sollte als Zeugin befragt werden. Diese ist jedoch nicht erschienen. Mehrere Anrufe brachten als Ergebnis: Die Zeugin war nicht auffindbar. Laut Verteidigung wäre sie unvermittelte Tatzeugin und daher einzuberufen. Dem Eintrag der Verteidigung gab Richterin Wackerle nicht statt. Und die Zeugin schied aus.
Das Urteil
Der Angeklagte wird schuldig gesprochen. Die Richterin verhängt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Dies sei die Obergrenze bis zu der er die Fußfessel beantragen könne. Weiters muss er wie angeboten das Teilschmerzensgeld über 1560 Euro zuzüglich Zinsen bezahlen.
Zwar habe er sich anfangs schuldig bekannt. Das Gericht habe allerdings gemerkt, dass er sich während der Verhandlung als “Saubermann” darstellen wollte. Zu den Stichverletzungen sei er geständig, nicht zum Tathergang.
Mildernd wirkt, dass er keine Vorstrafen hat. Zudem habe es sich um eine Impulshandlung unter Alkoholeinfluss gehandelt. Außerdem blieb es beim Versuch der schweren Körperverletzung. Dass er im Nachgang der Tat Aktionen für Besserung gezeigt hat, wurde ebenfalls angerechnet. Erschwerend wirken Zusammenkommen von Verbrechen und Vergehen, die Waffe und dass die Zeugin als Lebensgefährtin zu werten sei. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Erklärung. Die Verteidigung nimmt drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.