Gewalt gegen Ex-Freundin: „Ich bin einfach erstaunt, was hier alles herauskommt.“

Ein 27-Jähriger soll bei zwei Zwischenfällen Gewalt gegen seine Ex-Freundin angewandt haben. Dazu zählt: zu Boden werfen, schlagen, treten und bespucken.
Im Kern geht es um zwei Vorfälle, bei denen der 27-jährige Angeklagte seine Ex-Freundin verletzt oder es zumindest versucht haben soll. Letztes Jahr im Jänner habe er sie zweimal geschlagen, wobei sie nicht verletzt wurde. Monate später zog er sie vom Bett. Die daraus resultierende Verletzung sei fahrlässig geschehen. Vor Gericht ist die Stimmung angespannt.
Eifersucht
Der Angeklagte bekennt sich teilweise schuldig. Er habe seine Ex-Freundin beim zweiten Zwischenfall am Knöchel vom Bett gezogen. Sie sei dann allerdings ausgerastet, habe geschrien, Gegenstände nach ihm geworfen, makabre Beleidigungen fielen. Er schiebt es auf ihre angebliche Eifersucht. Sie habe das Beziehungsende nie akzeptiert, habe ihn belästigt, immer wieder Kontakt aufgenommen.
Das Gericht hält ihm mehrere Aussagen seiner Ex-Freundin und deren Freundin vor. Letztere war bei einem Vorfall dabei. In den Aussagen der beiden Frauen ist von Faustschlägen, Tritten und bespucken die Rede. Der Angeklagte soll seine Ex-Freundin sogar mit dem Kopf gegen die Tür geschlagen haben.
“Ich bin einfach erstaunt, was hier alles herauskommt”, sagt er ungläubig. Zugleich versucht er anhand von Chatverläufen und Videos eine andere Version der Ereignisse zu präsentieren. Die Richterin fragt nach einem bestimmten E-Mail. Dieses findet der 29-Jährige nicht, liest stattdessen trotz mehrmaliger Ermahnung ungefragt andere Nachrichten vor. Als er die Aufnahmen eines Vorfalls präsentiert, bemerkt Staatsanwältin Sophia Gassner: “Sie tun sich nichts Gutes mit diesen Videos.”
Widersprüche
Das mutmaßliche Opfer wird in Abwesenheit des Angeklagten einvernommen. Ein Teil der Ereignisse kann klar nachvollzogen werden, doch in manchen Punkten sind erscheinen ihre Aussagen widersprüchlich. Vor Gericht erzählt sie wie ihre Freundin von Tritten, dies zum ersten Mal. Die Dauer ihrer Schmerzen variiert in ihren Angaben – von einer über drei Wochen bis hin zu zwei Monaten.
Es kommt zum Schuldspruch der Körperverletzung in zwei Fällen. Das Gericht geht von leichten Verletzungen aus. Die widersprüchlichen Aussagen können laut Richterin Lea Gabriel nicht Grundlage für die Annahme einer schweren Verletzung sein – diese wäre länger als 24 Tage gesundheitsschädigend. Der Angeklagte fasst eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 2880 Euro (120 Tagessätze zu 24 Euro) aus. Zudem muss er 100 Euro an seine Ex-Freundin bezahlen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.