Angeklagter wird nervös, als Richterin Zeugen hören will

Der Angeklagte bekennt sich schuldig. Als die Richterin trotzdem Zeugen hören will, fragt er: “Warum soll man das in die Länge ziehen?”
Ein mögliches Beziehungsende soll den 38-jährigen Angeklagten zu etlichen Drohungen und sogar einer Verleumdung verleitet haben. Er habe seine Ex-Partnerin versucht zu nötigen, damit diese die Beziehung aufrechterhält.
Die Drohungen sind verschiedenartig: Er werde sie umbringen, bei ihr einbrechen, ihr Auto zerstören. Vor der Polizeiinspektion habe er ausgesagt, sie sei einmal mit dem Auto auf einem Parkplatz mit zehn bis 15 Kilometer pro Stunde auf ihn zugefahren, habe ihn getroffen und am Schienbein verletzt. Diese Geschichte stellte sich als erfunden heraus.
Vor Gericht geständig
Im Gerichtssaal gesteht der Angeklagte die Vorwürfe. Vor der Polizei habe es laut Richterin noch anders geklungen. Mehrmals beteuert er “vollinhaltlich” schuldig zu sein.
Bei einem Zwischenfall hakt das Gericht dennoch nach. Der 38-Jährige soll ein Fahrrad gehoben und angedeutet haben, es gegen das Auto seiner Ex-Partnerin zu werfen. Im Auto saß ein Kind. “Ich habe die Nerven verloren”, sagt der Angeklagte. Zugleich glaubt er nicht, dass die Tat so abgelaufen ist.
Als die Richterin Zeugen für diesen Vorfall befragen möchte, wird der Angeklagte nervös. “Warum soll man das in die Länge ziehen?”, fragt er. Nochmals verweist er auf sein Geständnis. Die Zeugen werden letztlich nicht befragt.
Strafenkombination
Das Gericht spricht den Angeklagten schuldig der schweren Nötigung, der gefährlichen Drohung und Verleumdung. Über ihn wird eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 2640 Euro (240 Tagessätze zu elf Euro) verhängt.
Mildernd wirken das Geständnis, durch welches zwei Minderjährigen die Aussage erspart blieb, sowie, dass Taten teilweise beim Versuch blieben. Erschwerungsgründe sind das Zusammenkommen eines Verbrechens mit zwei Vergehen, dass sich Taten gegen Angehörige richteten und zwei einschlägige Vorstrafen vorliegen.
Das Urteil ist rechtskräftig.