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„Respektwatsche“, fliegende Gläser: Streit in Bar führt vor Gericht

06.11.2026 • 10:27 Uhr
„Respektwatsche“, fliegende Gläser: Streit in Bar führt vor Gericht
Die beiden Angeklagten gerieten in einer Bar aneinander. NEUE

Ein Streit in einer Bar eskalierte. Zwei Männer müssen sich vor Gericht verantworten. Ein Detail entscheidet über einen Urteilsspruch.

Als “Respektwatsche” bezeichnet der 32-jährige Zweitangeklagte seinen Übergriff. Es sei eine Reaktion darauf gewesen, dass der 25-jährige Erstangeklagte respektlos gewesen sei und ihm ein Getränk angeschüttet habe. Letzterer sagt hingegen, sein Gegenüber habe mit der Faust zugeschlagen. Darüber gehen die Darstellungen auseinander.

Den restlichen Vorfall zeigen Überwachungsvideos der Bar, welche im Gericht eingespielt werden. Die Situation eskalierte. Es kam zum Gerangel zwischen den beiden Männern. Irgendwann warf einer von ihnen ein Glas und eine Glasflasche. Dadurch soll eine Notfallbeleuchtung beschädigt worden sein.

Glas als Waffe

Wie Staatsanwältin Sophia Gassner anmerkt, kann das Glas als Waffe gewertet werden. Diese hätte eine höhere Mindeststrafe zur Folge, sofern ein Schuldspruch erfolgt. “Dann haben wir alle täglich viele Male eine Waffe in der Hand”, erklärt German Bertsch, Verteidiger des Erstangeklagten.

Clemens Haller, Verteidiger des Zweitangeklagten, hinterfragt die Angaben des Erstangeklagten. Der 25-Jährige sei betrunken gewesen und gebe an, “hart” getroffen worden zu sein. Den Faustschlag schließe dieser daraus, nicht weil er es konkret gesehen habe. Das Video zeige nicht eindeutig, ob der 32-Jährige mit der Faust oder der flachen Hand zugeschlagen habe.

Das Urteil

Das Gericht spricht den Erstangeklagten schuldig der schweren Körperverletzung und Sachbeschädigung. Über ihn wird eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu vier Euro) verhängt. Zudem muss er seinem Gegner 300 Euro bezahlen.

Die Richterin sieht, dass es nicht nur ein Aussetzer war. Der Erstangeklagte habe mehrfach versucht zuzuschlagen, darüber hinaus Glas und Glasflasche geworfen. Mildernd wirken das Geständnis, seine Unbescholtenheit und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit während des Vorfalls. Demgegenüber erschwerend sind das Zusammenkommen von Verbrechen und Vergehen sowie die Verwendung einer Waffe.

Der Zweitangeklagte wird freigesprochen. Es sei zweifelhaft, ob der 32-Jährige seinem Gegenüber eine Ohrfeige oder einen Faustschlag verpasste. Im Zweifel wird von einer folgenlosen Misshandlung ausgegangen.

Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig, der Freispruch schon.