Von Nachbars Fahrrad bis zum großen Geschäft mit fremden Rädern

Die eine bediente sich beim Nachbarn, ein anderer verkaufte gestohlene Fahrräder. Vor Gericht zeigt sich, dass die Angeklagten nicht nur bei den Taten unterschiedlich vorgingen.
“Mit Ihrer Vorstrafenbelastung ist es ein mildes Urteil, möchte ich dazusagen”, sagt Richterin Kathrin Feurle am Ende zum 48-jährigen Zweitangeklagten. Auch der 49-jährige Erst- sowie die 40-jährige Drittangeklagte sind keine unbeschriebenen Blätter. Alle drei haben mehrere Vorstrafen vor allem in der Slowakei. Dabei geht es auch in etlichen Fällen um Diebstähle. Zahlreiche Fahrraddiebstähle bilden an diesem Tag den Fokus der Gerichtsverhandlung, sei es das Gefährt des Nachbarn oder gewerbsmäßiger Verkauf von Diebesgut. Am Ende fassen alle Angeklagten Freiheitsstrafen aus.
Gewerbsmäßig Diebesgut verkauft
Dem von Clemens Haller verteidigten Erstangeklagten werden die meisten Punkte zur Last gelegt. Dazu zählen das Anbringen eines Störsenders auf einem Parkplatz – eine Methode, um die Funkverbindung zwischen Autoschlüsseln und Zentralverriegelung zu unterbrechen – und der Diebstahl in einem Interspar. Daneben soll er gemeinsam mit einem bereits verurteilten Mann gestohlene Fahrräder im Jahr 2022 verkauft haben. Überdies werden ihm weitere Fahrraddiebstähle, teils durch Einbruch, an verschiedenen Orten in Vorarlberg vorgeworfen.
Der Zweitangeklagte soll ebenfalls Fahrräder gestohlen und einmal eine Wildkamera zerstört haben. Die Drittangeklagte habe das Fahrrad ihres Nachbarn gestohlen, dieses aber reumütig zurückgebracht. Sie ist vollumfänglich geständig, ihre beiden Mitangeklagten gestehen einen Teil der erhobenen Vorwürfe.
Besonders die Verkäufe von Fahrrädern werfen viele Fragen auf. Der Erstangeklagte sagt in ruhigem Tonfall, er habe Fotos von Bikes verschiedene Personen erhalten. Diese sollen ihn beim Verkauf von Fahrrädern um Unterstützung gebeten haben. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass es sich um Diebesgut handle. Seltsam mutet auch die Antwort nach einem Foto eines Laptops auf seinem Handy an: Das sei das Gerät seiner Tochter. Mit dem bereits verurteilten Mann, dem mutmaßlichen Komplizen, sei er im Sommer 2022 nicht unterwegs gewesen.
Allerdings finden sich Widersprüche in seinen Aussagen. Ein Rucksack aus dem Auto des mutmaßlichen Komplizen identifizierte der Erstangeklagte als seinen eigenen. Darin befanden sich unter anderem Bolzenschneider, Zangen, Handschuhe, zwei Sturmhauben – ideales Material für Diebstähle. Bei der Angelegenheit mit dem Störsender sei der vormals Verurteilte ebenfalls dabei gewesen. Dieser Vorfall ereignete sich wie Verkäufe im Sommer 2022.
Der Zweitangeklagte wirkt im Gerichtssaal beinahe entspannt. Im Gegensatz zu den anderen Beschuldigten benötigt er keinen Dolmetscher. Eine Tat des Erstangeklagten habe er unwissentlich unterstützt. Beim Diebstahl aus einem Haus sei er nicht dabei gewesen. Zu einem Fahrraddiebstahl und der Zerstörung einer Wildkamera bekennt er sich schuldig.
Freiheitsstrafen
Die Richterin verurteilt die drei Personen weitgehend wie angeklagt. In einzelnen Punkten spricht sie den Erstangeklagten im Zweifel frei. Die Polizei konnte in vielen Fällen Fotos auf dem Handy des 49-Jährigen zeitlich mit Diebstählen in Verbindung bringen. Wo dies nicht möglich war, erfolgt ein Freispruch. Feurle glaubt den Angaben des Erst- und Zweitangeklagten in den meisten Punkten nicht, wo diese die Vorwürfe bestreiten.
Der Erstangeklagte ist schuldig des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls teils durch Einbruch, der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, der Urkundenunterdrückung und Geldwäscherei. Er fasst 24 Monate Haft aus.
Beim Zweitangeklagten sind es zehn Monate Haft wegen Diebstahls teils durch Einbruch und dauernder Sachentziehung. Die Drittangeklagte muss zwei Monate Haft wegen Diebstahls verbüßen.
In allen Fällen bleibt die Richterin unter der Hälfte der möglichen Höchststrafe. Bei jedem Angeklagten betont sie die Vorstrafen und dass an einer Haft kein Weg vorbeiführe.
Die Angeklagten nehmen das Urteil an. Der Zweitangeklagte zögert dabei überhaupt nicht. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Alle Urteile sind rechtskräftig.