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gesichtsnerv

Zahnarzt haftet nicht für die Komplikation
Vorarlberg / 02.09.2025 • 09:19 Uhr

Zahnarzt haftet nicht für die Komplikation

Bei Operation Gesichtsnerv beschädigt. Zahnarzt unterlief kein Behandlungs- und Aufklärungsfehler, so der OGH. Intelligenzminderung der Patientin war nicht erkennbar.