Silberschmuggel: 97.000 Euro Abgaben

Bundesfinanzgericht hob aber Zollamtsbescheid über Strafe auf.
Mit 662 Kilogramm Silber im Wert von rund einer halben Million Euro reisten die drei Tschechen im August 2020 am Grenzübergang Feldkirch-Nofels mit ihrem Auto vorschriftswidrig von Liechtenstein nach Österreich ein. Das Zollamt Feldkirch Wolfurt verlangte dafür von den drei Osteuropäern allein an Einfuhrumsatzsteuer 96.713 Euro. Weil die Forderung nicht beglichen wurde, kamen 317,96 Euro an Verzugszinsen hinzu. Somit betrug die Gesamtforderung des Zollamts für die Einfuhrumsatzsteuer letztlich 97.000 Euro.
Bescheid aufgehoben
Das Bundesfinanzgericht in Salzburg hat nun aber den Vorarlberger Zollamtsbescheid vom Oktober 2020 ersatzlos aufgehoben. Demnach haben die drei Tschechen gar keine Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Ihren Beschwerden wurde in zweiter Instanz Folge gegeben. Dagegen kann das Zollamt als Rechtsmittel noch eine außerordentliche Amtsrevision beim Verwaltungsgerichtshof in Wien erheben.
Keine Verwendung möglich
In seiner Entscheidung hat sich das Bundesfinanzgericht auf neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) berufen. Demnach ist keine Einfuhrumsatzsteuer entstanden, weil das Silber noch nicht in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union gelangt ist. Denn die Waren wurden schon bei der Einfuhr in die EU beschlagnahmt und damit den Besitzern entzogen.
Ein Verbrauch oder eine Verwendung im Zollgebiet konnte daher nicht stattfinden. Dadurch wurde keine Mehrwertsteuer fällig. Das Gericht folgte dabei der Argumentation der Wiener Anwälte der Tschechen.
Am 17. August 2020 war das Auto mit dem tschechischen Kennzeichen am Amtsplatz der Zollstelle Feldkirch-Nofels kontrolliert worden. Der tschechische Fahrer gab nur Bargeld im Ausmaß von 4700 Euro an. Im Kofferraum seines Fahrzeugs wurden dann aber in drei Koffern und einer Tasche 662 Kilogramm Silber gefunden und sichergestellt. Die Silberbarren hatte der Fahrer bei der Zollkontrolle nicht angegeben.
Frau und Tochter mitbestraft
Belangt wurden vom Zollamt auch seine Tochter und eine Frau, weil sie mitgereist waren und sich mit Zollformalitäten befasst hatten.
Die drei Tschechen gaben an, sie hätten die Edelmetalle nur von einer Bank in Liechtenstein zu einer Bank in der Schweiz bringen wollen. Dafür hätten sie direkt von Liechtenstein in die Schweiz fahren können. Die Osteuropäer gaben jedoch vor den österreichischen Zollbehörden an, sie seien auf dem Weg in die Schweiz irrtümlich nach Österreich gefahren.