Haft für Missbrauch an eigenen Enkelinnen

69-Jähriger verging sich nach Ansicht der Richter drei Jahre lang an zwei unmündigen Mädchen.
Drei Jahre lang hat der Großvater aus dem Bezirk Bregenz nach Ansicht der Richter zwei unmündige Enkelkinder mehrfach sexuell missbraucht, davon eines der Mädchen schwer.
Dafür wurde der unbescholtene und teilweise geständige Angeklagte am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Haft verurteilt. Das milde Urteil, das der von Stefan Huchler verteidigte 69-jährige Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Johannes Hartmann nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Die überraschend niedrige Strafe kommentierte Richter Thomas Wallnöfer als Vorsitzender des Schöffensenats in seiner Urteilsbegründung kurz so: Bei der Strafbemessung habe es innerhalb des aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffinnen bestehenden Schöffensenats „teilweise hitzige Diskussionen“ gegeben.
Schwerer Missbrauch
Der Schuldspruch erfolgte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat sich der Angeklagte zwischen September 2018 und August 2021 mehrfach an seinen zwei Enkelinnen vergangen. Das jüngere Opfer war im Tatzeitraum zwischen sieben und neun Jahre alt, das andere zwischen neun und elf. Schwer missbraucht hat der Penionist nach Überzeugung der Richter das ältere Mädchen.
Teilgeständnis
Der Angeklagte sei teilweise geständig gewesen, sagte Richter Wallnöfer. Er habe jedoch die angeklagte Intensität und Anzahl seiner Übergriffe ebenso bestritten wie den Tatzeitraum. Bereits vor der Hauptverhandlung habe er seinen Enkelkindern als Teilschmerzengeld 17.000 Euro bezahlt. Die zusätzliche Forderung von 3800 Euro müsse zivilrechtlich eingeklagt werden.
Die belastenden Angaben der beiden Mädchen seien glaubwürdig gewesen, führte der Vorsitzende des Schöffensenats aus. Ihr Großvater wurde am 19. August verhaftet. Der 69-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft. Mildernd gewertet wurde, dass er unbescholten und teilweise geständig war und es teilweise beim Versuch geblieben war.
Der Angeklagte habe mit seinen Straftaten „unbeschreibliches Leid über seine Familie gebracht“, sagte der Richter. Den missbrauchten Mädchen sei zu wünschen, dass sie sich von den Übergriffen ihres Großvaters erholen.