Minderjährige zum Sex erpresst: Haft

26-Jähriger erzwang laut Urteil von 14-Jähriger mit angedrohter Weitergabe von Nacktotos zwei Mal Sex.
Der damals 26 Jahre alte Angestellte aus dem Bezirk Feldkirch lernte 2018 per Instagram eine 14-Jährige kennen. Sie tauschten Nacktfotos aus. Der Erwachsene erpresste die Minderjährige nach Ansicht der Richter zwei Mal zum Sex. Demnach drohte er dem Mädchen damit, ihre Nacktfotos in den Briefkasten ihrer Eltern zu werfen oder ihren Freunden zukommen zu lassen, wenn sie sich nicht mit ihm treffe und nicht mit ihm schlafe.
Unbedingte Haft
Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstag in einer Schöffenverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu 18 Monaten Haft verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate Haft. Als Teilschmerzengeld hat der 30-Jährige dem Mädchen 2000 Euro zu überweisen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Der Schuldspruch erfolgte wegen der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte auch wegen des Vergehens der versuchten Nötigung. Weil er laut Urteil vergeblich mit der Weitergabe ihrer Nacktfotos drohte, wenn sie ihm keine Rechnung für die „Pille danach“ vorlege.
Freigesprochen wurde der Angeklagte von den zusätzlichen Vorwürfen, er habe die Jugendliche zwei weitere Male mit der Androhung der Weitergabe ihrer Nacktfotos zum Geschlechtsverkehr genötigt. Dazu gebe es keine Chatnachrichten als Beweismittel, sagte Richter Thomas Wallnöfer als Vorsitzender des Schöffensenats.
Der Angeklagte sagte, er habe das Mädchen zu Treffen genötigt, aber nicht zum Sex. Sein Mandant sei deshalb nur wegen Nötigung mit einer Strafdrohung bis zu einem Jahr Haft zu verurteilen, meinte Verteidiger Doshi.
Dass der Angeklagte eine Jugendliche derart unter Druck gesetzt habe, sei schäbig, merkte Richter Wallnöfer an.