Vorarlberg

Drogenprozess: Freispruch statt Haft

11.03.2022 • 20:51 Uhr

Einschlägig Vorbestrafter im Zweifel vom Vorwurf freigesprochen, 360 Gramm Kokain verkauft zu haben.

Neuerliche, mehrjährige Haftstrafe oder Freispruch: Darum ging es am Freitag im Drogenprozess gegen den Angeklagten, der bereits wegen einschlägiger Vorstrafen im Gefängnis war. Weil er in den letzten fünf Jahren vor dem angeklagten Tatbeginn zumindest zwei einschlägige Haftstrafen verbüßt hat, hätte sich für den 49-jährigen Vater von drei Kindern für den Fall eines Schuldspruchs als Rückfalltäter der Strafrahmen um die Hälfte auf 1 bis 15 Jahre Gefängnis erhöht.

Freispruch im Zweifel

Aber der mit sieben Vorstrafen belastete Angeklagte wurde im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch im Zweifel vom Vorwurf des Verbrechens des Suchtgifthandels freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Chris­toph Stadler ist rechtskräftig, denn Staatsanwalt Philipp Höfle verzichtete auf Rechtsmittel.

Es gebe keinen Beweis dafür, dass der Angeklagte tatsächlich zwischen 1. Jänner 2019 und 14. Juni 2021 einem seiner Freunde aus dem Bezirk Bludenz zumindest 360 Gramm Kokain verkauft habe, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte, seine Frau und sein angeblicher Abnehmer bestritten den Tatvorwurf. Es gebe keinen stichhaltigen Grund, an ihren Angaben zu zweifeln, so der Vorsitzende des Schöffensenats.

Verteidiger Thomas Raneburger sagte, der Freund und Arbeitskollege seines Mandanten sei von der Polizei observiert worden. Am 14. Juni 2021 sei der Freund seines Klienten in Feldkirch mit 50 Gramm Kokain im Auto er­wischt worden. Kurz zuvor an jenem Tag habe der Arbeitskollege den Angeklagten in dessen Wohnung im Bezirk Feldkirch wieder einmal besucht. Der Angeklagte habe seinem Freund jedoch nie Kokain verkauft.

Bei der Hausdurchsuchung beim Angeklagten wurden 1,9 Gramm Marihuana gefunden. Das Landesgericht trat am Freitag dazu das Verfahren wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften ans Bezirksgericht Feldkirch ab.