Vorarlberg

Auch zweite Nichte missbraucht: Haft

15.03.2022 • 14:23 Uhr
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Hartinger

Ein 46-Jähriger missbrauchte nach Ansicht der Richter auch Schwester seines ersten Opfers.

Der Angeklagte hat nach Ansicht der Richter die beiden Töchter seines Bruders missbraucht. 2004 wurde er am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig zu 20 Monaten Haft verurteilt, weil er eines der Mädchen missbraucht hat. Am Dienstag wurde über den 46-Jährigen am Landesgericht eine Zusatzstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verhängt, da er sich nach den gerichtlichen Feststellungen auch an der anderen Nichte vergangen hat.

Urteil nicht rechtskräftig. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Thomas Wallnöfer ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Florin Reiterer meldete sofort Nichtigkeitschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Teilschmerzengeld im Ausmaß von 86.000 Euro an. Die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Der Schöffensenat hielt die belastenden Angaben des mutmaßlichen Opfers für glaubwürdig. Demnach wurde die Nichte von ihrem Onkel zwischen 1997 und 2000 mehrfach schwer missbraucht und einmal sogar vergewaltigt. Das Mädchen war zu Beginn der schweren Übergriffe 11 Jahre alt, ihr Onkel 21.

Ersturteil angerechnet

Der psychiatrische Gerichtsgutachter meinte, das mögliche Opfer sei durch die Taten schwer traumatisiert worden. Rechtlich wurden die psychischen Tatfolgen als schwere Körperverletzung gewertet. Deshalb betrug der Strafrahmen nicht 1 bis 10 Jahre Gefängnis, sondern 5 bis 15. Bei der Strafbemessung sei man im unteren Bereich geblieben, weil die Taten mehr als 20 Jahre zurückliegen würden und der Angeklagte wegen der Bedachtnahme aufs erste Urteil als unbescholten gelte, sagte Richter Wallnöfer in seiner Urteilsbegründung. Wären die jetzt angeklagten Taten auch schon 2004 im Prozess wegen der Übergriffe auf das andere Mädchen beurteilt worden, wäre aus Sicht des Schöffensenats damals eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren angemessen gewesen.

Die Richter verpflichteten den Unterländer nicht zur zur Zahlung eines hohen Schmerzengeldbetrags, sondern auch zur Haftung für allfällige künftige Tatfolgen beim Opfer. Der Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe und beantragte einen Freispruch. Der Arbeiter sagte, er sei mit seiner Nichte nie allein gewesen. Sein Bruder und seine Schwägerin gaben als Zeugen vor Gericht allerdings an, er sei sehr wohl für ihre Kinder Babysitter gewesen.
Erst während eines Streits mit ihrem Vater belastete das Opfer laut Urteil den Onkel. Der Vater erstattete dann bei der Polizei Anzeige.