Nach sechs Jahren nach Österreich ausgeliefert

Vorbestrafter 18-Jähriger war nach Ansicht der Richter zwei Wochen nach Verurteilung an Raubversuchen beteiligt.
Wegen versuchten Raubes in zwei Fällen wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von vier Monaten Haft verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen für den zur Tatzeit 18-Jährigen betrug bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Zwei Raubversuche angeklagt
Laut Gericht war der Deutsche am 22. April 2016 in Höchst an zwei Raubversuchen beteiligt. Demnach wurde ein Opfer vom Moped gerissen, es hatte aber kein Geld dabei. Danach wurde versucht, einem anderen Opfer die Umhängetasche zu entreißen.
Die drei anderen Angeklagten wurden bereits in der Vergangenheit rechtskräftig verurteilt, zwei als unmittelbare Täter, einer als Beitragstäter. Der nunmehrige Angeklagte wurde wegen Beitragstäterschaft schuldig gesprochen. Nach Ansicht der Richter war er als Aufpasser tätig und führte eine Schreckschusspistole mit sich. Der Angeklagte gab ohne Erfolg zu Protokoll, er habe mit der zweiten Tat nichts zu tun gehabt.
Gegen den 24-Jährigen konnte in Feldkirch erst sechs Jahre nach den Taten verhandelt werden, weil er sich zuvor in der Schweiz aufgehalten hatte. Der Arbeiter ist in der Schweiz und in Deutschland mehrfach vorbestraft. Zwei Wochen vor den Taten in Höchst wurde er in der Schweiz verurteilt.
Der Untersuchungshäftling beschwerte sich darüber, dass er als einziger der Angeklagten eine Haftstrafe verbüßen müsse. Die Mittäter seien im Gegensatz zu ihm Jugendliche oder unbescholten gewesen, merkte dazu Richterin Tagwercher an. Sie hatte den 24-Jährigen im Februar in der Schweiz festnehmen und nach Österreich ausliefern lassen, nachdem er im Jänner nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen war.