Vorarlberg

Beamter soll Kollegin begrapscht haben

11.01.2023 • 16:08 Uhr
Ein Übergriff auf der Weihnachtsfeier des Bludenzer Rathauses hatte Konsequenzen.<br><span class="copyright">rhomberg/pauschal</span>
Ein Übergriff auf der Weihnachtsfeier des Bludenzer Rathauses hatte Konsequenzen.
rhomberg/pauschal

Ein Rathausmitarbeiter soll bei der Weihnachtsfeier das Gesäß einer Kollegin wiederholt berührt haben.

Die Weihnachtsfeier der Stadt Bludenz soll für eine Mitarbeiterin der Stadt einen schlimmen Verlauf genommen haben, wie der ORF Vorarlberg berichtet. Ein leitender Mitarbeiter der Stadt soll die Frau wiederholt am Gesäß betatscht haben. Sie habe sich am nächsten Arbeitstag an den Bürgermeister gewandt.

Zwist um Kündigung

Eine Entlassung wurde daraufhin nicht ausgesprochen. Auch eine Kündigung kommt laut Stadt nicht in Betracht, da auch das Opfer das nicht wolle, wie der ORF Vorarlberg berichtet. Der Mann wurde von seiner Position als Bereichsleiter entbunden, bleibt aber offenbar Abteilungsleiter. Bereichsleiter sind in der Verwaltung mehreren Abteilungsleitern vorgesetzt, können aber gleichzeitig selbst Abteilungsleiter sein. Bevor der ORF als erstes über die Affäre berichtet hatte, war die Angelegenheit von der SPÖ auf die Tagesordnung des Stadtrates gesetzt worden.

„Der schockierende Fall sexueller Belästigung durch einen leitenden Mitarbeiter der Stadt Bludenz im Rahmen der städtischen Weihnachtsfeier macht uns alle sehr betroffen. Eine sofortige Entlassung durch den Bürgermeister wäre die einzig richtige Entscheidung gewesen.“

Eva Peter, Vizebürgermeisterin

Kritik der SPÖ am Bürgermeister

Die SPÖ Bludenz kritisiert die Darstellung von Bürgermeister Simon Tschann, wonach der Mann von seinen Führungsaufgaben entbunden worden sei. „Das ist falsch, denn es ist geplant, dass der betroffene Mitarbeiter Abteilungsleiter bleiben und somit sehr weich fallen wird. Es geht hier aber nicht um den Schutz des Täters, sondern um Opferschutz“, so Vizebürgermeisterin Eva Peter.

„Falsch ist auch, dass der Bürgermeister den Mitarbeiter nicht kündigen wird,“ stellt die Vizebürgermeisterin klar. Eine Kündigung sei rechtlich Sache des Stadtrates. Die SPÖ werde diese Kündigung beantragen. „Sexuelle Belästigung kann niemals geduldet werden. Es ist alarmierend und nicht zu akzeptieren, wenn so ein Vorfall kleingeredet und – im Sinne des Täters – nahezu ungeahndet bleibt. Wie soll dieser Mitarbeiter weiterhin im Rathaus eine Abteilung leiten und jeden Morgen beim Betreten des Rathauses der gesamten Organisation das Signal senden, dass ein bisschen Grapschen eh o.k. ist?“ echauffiert sich die Vizebürgermeisterin.

Bei Vorfall alkoholisiert

Der Mann soll zum Tatzeitpunkt alkoholisiert gewesen sein und keine Erinnerungen an den Vorfall haben. Bürgermeister Simon Tschann verurteilt das Verhalten und kommentierte es laut ORF mit „Das geht gar nicht“.

Seit 2015 wird mit bis zu sechs Monaten Haft oder einer Geldstrafe von 360 Tagsätzen bestraft, „wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt“. Das Delikt kann von Polizei und Staatsanwaltschaft aber nur mit Ermächtigung der verletzten Person verfolgt werden. Die Frau wolle jedoch keine Anzeige erstatten.

Hilfe für Betroffene

Das IFS bietet mit seiner Frauenberatungsstelle weiblichen Opfern von sexueller Gewalt Hilfe an. Dort können Frauen in geschütz­tem Rah­men in die­ser schwie­ri­gen Lebens­si­tua­tion über ihre Er­fah­run­gen und Ängste spre­chen. Die Bera­tung ist kos­ten­los und ver­trau­lich.

Telefonnummer: 05/1755-536
frauenberatungsstelle@ifs.at